UPDATE: Datenschutzaufsicht in Deutschland wird nur teilweise personell aufgestockt
Autor: Christiane Schulzki-Haddouti Erstellt am: 22. November 2016 Rubrik: DatenschutzbehördeWährend der Bund die Personalausstattung für die Datenschutzaufsicht kräftig aufstockt, gibt es in den Ländern wenig bis nichts.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat sich das Ziel gesteckt, die „Architektur der Datenschutzaufsicht“ zu verbessern. Zumindest was die Personalausstattung anbelangt, ist sie ihrem Ziel jetzt deutlich näher gekommen: So hat der Bundestag jetzt ihr Budget für 2017 verabschiedet und dabei 49 neue Planstellen zugesprochen. Damit hätte sich die Personalausstattung der BfDI seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2014 fast verdoppelt.
29 Stellen darf die Bundesbeauftragte ab Januar besetzen, 20 weitere wegen eines Sperrvermerks erst ab dem 1. Dezember 2017. Hintergrund sind die Bundestagswahlen, die den mit Blick auf die Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung notwendigen Stellenaufbau im Jahr 2018 nicht zu lange verzögern sollen. Gut möglich daher, dass der Stellenzuwachs im Jahr 2018 nicht ganz so üppig ausfallen wird.
Besetzt werden die Stellen vor allem mit Hochschulabsolventen, wobei die Juristen den Schwerpunkt bilden sollen. Für den technischen Bereich werden auch Informatiker gesucht. Ziel ist es, neben dem zentralen Technikreferat jedes Referat mit einem eigenen Techniker auszustatten. Der Großteil der neuen Stellen ist für zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung notwendig.
Weitere Mitarbeiter sollen die zusätzlichen Aufgaben bewältigen, die sich aus dem IT-Sicherheitsgesetz, der Vorratsdatenspeicherung, dem Transplantationsregister sowie der Unabhängigkeitswerdung der Behörde ergeben. Der Bundestag hat überdies auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, die eine operative Stärkung der Datenschutzaufsicht einforderten.
Der Stellenaufbau ist bei allen Datenschutz-Aufsichtsbehörden ein Thema: Zum einen bringt die Datenschutzgrundverordnung bis zu 55 neue Aufgaben mit sich, zum anderen forderte auch das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach eine angemessene Ausstattung, um Prüftätigkeiten etwa im Sicherheitsbereich und bei sehr sensiblen Daten häufiger durchführen zu können. Wie die ersten Ergebnisse der Haushaltsverhandlungen zeigen, ist das jedoch bei den Haushältern keineswegs Konsens. Einige Aufsichtsbehörden gehen für 2017 leer aus, nur wenige erhalten eine Hand voll Stellen mehr.
Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen beispielsweise erhalten definitiv keine neuen Stellen. Schleswig-Holstein hatte eine Aufstockung für den öffentlichen Bereich gefordert, unter anderem um die zweijährliche Prüfung der Anti-Terror-Datei bewältigen zu können. Für den gesamten Polizeibereich steht im Moment nur eine halbe Stelle zur Verfügung, wobei diese noch weitere Aufgaben abdecken muss.
Sachsen hatte sogar 30 neue Stellen gefordert. Andreas Schurig hatte unter anderem darauf hingewiesen, dass nur die Hälfte der sächsischen Behörden über einen behördlichen Datenschutzbeauftragten verfügten. Um dies zu kompensieren errechnete er unter der Annahme, dass jeder Beauftragter nur fünf Prozent seiner Arbeitszeit für diese Tätigkeit aufbringen würde, einen Mehrbedarf für seine Behörde von 20 Stellen.
Hessen hingegen erhält nicht nur für 2017 vier neue und für 2018 fünf neue Stellen, sondern auch Sachmittel für den Aufbau eines eigenen Labors. Damit soll die Aufsicht erstmals in der Lage sein ohne die Beteiligung Dritter Festplatten vor Ort zu kontrollieren oder neue Entwicklungen im Vorgriff zu analysieren.
Nordrhein-Westfalen hatte zehn Stellen für 2016 bekommen, von denen sich neun mit den Umsetzungsarbeiten hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung befassen. Für 2017 hat Helga Block deshalb keine neuen Stellen beantragt und auch keinen weiteren Mehrbedarf identifizieren können.
In Bayern erhält das Landesamt für Datenschutzaufsicht 2017 vier neue Stellen, 2018 aber keine neuen Stellen. Thomas Kranig hatte fast das Doppelte gefordert und war optimistisch ausgegangen, sie auch zu erhalten. An der Zuordnung des Landesamts zum Haushalt des Innenministeriums ändert sich vorerst nichts. Der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, der direkt dem Landtag zugeordnet ist, bekommt hingegen sowohl 2017 und 2018 jeweils drei neue Stellen.
Im Vergleich zu den Aufsichtsbehörden der Länder ist die Aufstockung bei der Bundesdatenschutzbeauftragten ohne Zweifel beeindruckend. Im Vergleich zur gleichzeitig erfolgten Aufstockung des Personals bei den Sicherheitsbehörden des Bundes ist sie jedoch äußerst moderat. Die Grünen hatten 200 neue Stellen für die Bundesbeauftragte gefordert – was mit Blick auf die 1270 neuen Stellen der Bundespolizei noch bescheiden ist. Und anders als für die Bundesdatenschutzbeauftragte legte sich Bundesinnenminister de Maizière für die Bundespolizei auf weitere Aufstockungen fest: So soll sich der Personalbestand bis 2020 um 3250 Stellen fast verdoppeln – und damit das in den letzten zehn Jahren entstandene Personalloch wieder schließen.
UPDATE 9.12.2017
Schleswig-Holstein erhielt im Nachgang der Haushaltsverhandlungen für 2017 doch noch vier neue Stellen. Hamburg wurden 4,7 Stellen zugesprochen, wobei es bei 2,7 Stellen um eine Entfristung bestehender Zeitverträge geht. Eine Stelle wird sich mit der Bewältigung der Anfang des Jahres erreichten organisatorischen Unabhängigkeit befassen, eine Stelle wird der Technik zugeschlagen.
Rubrik: Datenschutzbehörde Stichwörter: Bundesdatenschutzbeauftragte, Datenschutzaufsicht, Datenschutzbehörden, Personalausstattung