Neue Ausgabe der PinG (03/2022)
Autor: Jessica Prauß Erstellt am: 6. Mai 2022 Rubrik: Berufsgeheimnisträger, Einwilligung, Kirchenrecht, Religionsfreiheit, Unternehmen, Verbraucherschutz, WerbungDas Heft 03/2020 enthält viele Stimmen zum Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Datenschutz: Art. 91 DSGVO räumt diesen eigene Regelungen ein. Daneben sind das heikle Feld der Geldwäsche sowie der Button „Alles ablehnen“ für das Verbraucherrecht ein Thema. Neuigkeiten aus aller Welten finden Sie in den drei Schlaglichtern.
Sechs Beiträge beschäftigen sich mit Religion und Datenschutz: Felix
Neumann zeigt auf, dass die kirchlichen Datenschutzregelungen der EU vor allem römischkatholisch geprägt sind. Seine Übersicht führt zu Reformvorschlägen des Art. 91 DSGVO. Matthias Ullrich (Diözesandatenschutzbeauftragter) erläutert den Kirchlichen Datenschutz (KDG) der Katholischen Kirche, während Thomas Ritter ergänzend das Verhältnis zur DSGVO problematisiert, insbesondere die Auftragsverarbeitung unter Beteiligung kirchlicher Unternehmen. Das muslimische Leben in Deutschland ist nicht zentral oder monolithisch organisiert, Aqilah Sandhu gibt einen Überblick über den
Datenschutz bei den islamischen Religionsgemeinschaften.
Demgegenüber stellt Arne Ziekow den Datenschutz in der Evangelischen Kirche (DSG-EKD) vor – am Beispiel des Schadensersatzanspruchs nach § 48 DSGEKD. Abschließend plädiert Frederick Richter aus Sicht der Stiftung Datenschutz für verstärkten Austausch: „Für mehr Einigkeit auf Erden“
Philipp Müller-Peltzer und Ilan Leonard Selz haben in ihren Schlaglichtern Neuigkeiten aus Italien, Belgien, den USA und Erfurt.
Heiko Dünkel schreibt aus Verbrauchersicht über „Alles ablehnen“ – um „Rundumüberwachung“, Werbung, den Digital Services Act (DSA) und um Dark Patterns.
Andreas Schmidt befasst sich mit dem spannenden aber heiklen Verhältnis zwischen dem Geldwäscherecht und dem Datenschutz.
Rubrik: Berufsgeheimnisträger, Einwilligung, Kirchenrecht, Religionsfreiheit, Unternehmen, Verbraucherschutz, Werbung