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11 Treffer, Seite 2 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 6/2017

    Vorrang des europäischen Datenschutzrechts gegenüber Verbraucherschutz- und AGB-Recht – Teil 2: Aufsichtsbehörden

    Prof. Dr. Kai von Lewinsk, Prof. Dr. Christoph Herrmann
    …Vorrang des europäischen ­Datenschutzrechts, Teil 2 von Lewinski / Herrmann PinG 06.17 209 PRIVACY TOPICS Vorrang des europäischen ­Datenschutzrechts… …gegenüber ­Verbraucherschutz- und AGB-Recht Prof. Dr. Kai von Lewinski ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medien- und ­Informationsrecht an… …, Europäisches und Internationales ­Wirtschaftsrecht an der Universität Passau. Teil 2: Aufsichtsbehörden Prof. Dr. Kai von Lewinski und Prof. Dr. Christoph… …Datenschutzes ist mehrfach ­geteilt. Es existiert eine Vielzahl von Akteuren. a) Zuständigkeit der Datenschutzbehörden Dabei ist schon die Zuständigkeit der… …einschränken (s. u. cc)). Schließlich ist auch eine gemeinsame Zuständigkeit mit anderen Behörden (s. u. c)) denkbar. 210 PinG 06.17 von Lewinski / Herrmann… …Datenverarbeitung von Gerichten im Rahmen deren justizieller Tätigkeit (Art. 55 Abs. 3 DSGVO). Durch mitgliedstaatliches Recht kann auch eine Aufsicht im… …benachbarter Aufsichts- und Durchsetzungsinstanzen, gerade weil die Zuständigkeit von Aufsicht im Grundsatz dem ­materiellen Recht folgt. aa) Gewerbe- und… …wirtschaftliche Tätigkeiten ist die (allgemeine) ­Zuständigkeit der Gewerbebehörden eröffnet, ggf. auch oder ­stattdessen die von speziellen… …Datenschutzzur Kartellaufsicht ist dabei noch ungeklärt, obwohl nach der neusten 9. GWB-Novelle eine stärkere Kontrolle von Marktmissbrauch 9 und… …2001/29/EG und dessen Umsetzung in § 2a UKlaG. Vorrang des europäischen ­Datenschutzrechts, Teil 2 von Lewinski / Herrmann PinG 06.17 211 Unterlassungsklage-RL…
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