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Repressive Staatstrojaner

Im Rahmen eines denkwürdigen Gesetzgebungsverfahrens wurde kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode die Strafprozessordnung „durch die Hintertür“ um Befugnisse zur Durchführung einer sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 1 Sätze 2 und 3 StPO) sowie einer Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) ergänzt. Gegen diese Regelungen sind inzwischen vier Verfassungsbeschwerden anhängig. In dem nachfolgenden Beitrag werden die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Implikationen der Neuregelungen skizziert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.02.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 2 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-26