PinG Privacy in Germany
 

Aufsichtsfreie Räume für Religionen und Weltanschauungen schließen
Auch nach der DSGVO gibt es „beredtes Schweigen“ in den deutschen Datenschutzgesetzen

Die Datenschutzaufsichten in Deutschland sind für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zuständig. Nach alter Lesart sind öffentlich-rechtlich verfasste Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aber weder das eine noch das andere. Alle Landesdatenschutzaufsichten in Deutschland sehen sich trotzdem für solche Körperschaften als zuständig an, wenn sie nicht nach Art. 91 Abs. 2 DSGVO eine spezifische Aufsicht eingerichtet haben – nur die beiden Aufsichten in Bayern nicht. Bei der anstehenden BDSG-Reform liegt ein Vorschlag zur Lösung auf dem Tisch – mit Stärken, aber auch Schwächen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.05.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 5 / 2024
Veröffentlicht: 2024-08-30