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Die Einordnung als Cloud-Computing-Dienst – eher wolkig als klar?
Eine Begriffsbestimmung f�r die Praxis

�ber juristische Auslegungsfragen l�sst sich bekanntlich streiten. Dies gilt in vielen F�llen auch f�r die Definition des Cloud-Computing- Dienstes, die zun�chst in der NIS-Richtlinie formuliert, mittlerweile jedoch in jeweils leicht unterschiedlicher Fassung in der NIS-2-Richtlinie (Art. 6 Nr. 30), dem novellierten BSIG-E (� 2 Nr. 4) als Umsetzungsgesetz sowie im Data Act (im Gewand des Datenverarbeitungsdienstes in Art. 2 Nr. 8) verwendet wird. Gemeinsam haben diese juristischen Definitionen, dass ein digitaler Dienst erforderlich ist, der zumindest den Zugang zu einem skalierbaren und elastischen Pool gemeinsam nutzbarer Rechenressourcen erm�glichen muss.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.01.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 1 / 2026
Veröffentlicht: 2026-01-07