Die Einordnung als Cloud-Computing-Dienst – eher wolkig als klar?
Eine Begriffsbestimmung fr die Praxis
ber juristische Auslegungsfragen lsst sich bekanntlich streiten. Dies gilt in vielen Fllen auch fr die Definition des Cloud-Computing- Dienstes, die zunchst in der NIS-Richtlinie formuliert, mittlerweile jedoch in jeweils leicht unterschiedlicher Fassung in der NIS-2-Richtlinie (Art. 6 Nr. 30), dem novellierten BSIG-E ( 2 Nr. 4) als Umsetzungsgesetz sowie im Data Act (im Gewand des Datenverarbeitungsdienstes in Art. 2 Nr. 8) verwendet wird. Gemeinsam haben diese juristischen Definitionen, dass ein digitaler Dienst erforderlich ist, der zumindest den Zugang zu einem skalierbaren und elastischen Pool gemeinsam nutzbarer Rechenressourcen ermglichen muss.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.01.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-07 |