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Die Sekundärnutzung von Versorgungsdaten

Im März 2024 ist das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten in Kraft getreten. Das Gesetz leitet einen Paradigmenwechsel ein und soll die Nutzung versorgungsnaher Gesundheitsdaten außerhalb ihres Erhebungskontextes im Sinne eines „ermöglichenden Datenschutz“ verbessern. Der Beitrag bietet einen Überblick über die neuen Möglichkeiten und setzt sie in Beziehung zu datenschutzrechtlichen Vorgaben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2024
Veröffentlicht: 2024-10-31