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Gesundheitsdatennutzungsgesetz – Neue Wege, große Chancen

Das „Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)“ stellt tatsächlich einen Paradigmenwechsel dar, der geeignet ist, die sekundäre Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich zu vereinfachen: Institutionelle Zusammenführung verstreuter Datenbestände, Pseudonymisierung statt Anonymisierung und Opt-Out- statt Opt-In-Lösung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) stellen Meilensteine in Richtung eines gemeinsamen forschungsfreundlichen europäischen Datenraumes dar.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 3 / 2026
Veröffentlicht: 2026-05-04