Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – Referentenentwurf zur Änderung des § 202a StGB
Der nun vorliegende „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Computerstrafrechts“ vom 4. November 2024 verfolgt den nachvollziehbaren und unterstützenswerten Zweck, mit der Erforschung und Aufdeckung von ITSicherheitslücken in der IT-Sicherheitsforschung Beschäftigte, einschließlich Mitarbeiter kommerzieller Anbieter, vor Strafbarkeitsrisiken zu schützen und aus einem als Grauzone empfundenen Arbeitsumfeld herauszuholen. Bei genauerer Betrachtung erscheint es ausgesprochen fraglich, ob er diesen Zweck tatsächlich erfüllt. So weist der Entwurf eine Reihe handwerklicher Fehler sowie ein offensichtlich fehlendes praktisches Verständnis über die Reichweite der Unschuldsvermutung auf. Eine umfassende Darstellung der zur Reformbedürftigkeit des Computerstrafrechts mit dem Ziel der Entkriminalisierung der IT-Sicherheitsforschung geführten Diskussion ist an dieser Stelle nicht möglich. Der Beitrag fokussiert sich darauf, den vorgelegten Referentenentwurf kritisch zu hinterfragen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-03 |