KI-Grundrechte-Folgenabschätzung und Datenschutz-Folgenabschätzung
Eine Begriffsbestimmung für die Praxis
Die kommende KI-Verordnung sieht in Art. 27 eine Grundrechte-Folgenabschätzung (Fundamental Rights Impact Assessment, „FRIA“) vor – ein Instrument, das der Datenschutz-Folgenabschätzung („DSFA“) auf den ersten Blick sehr ähnlich ist. Die konkreten Anforderungen an ein FRIA sind mit denen der DSFA jedenfalls im Kern vergleichbar: Nach Art. 27 KI-VO muss ein FRIA unter anderem eine Beschreibung des KI-Systems und der Kategorien der betroffenen Personen(-gruppen) sowie eine Beschreibung der spezifischen Schadensrisiken und der Maßnahmen zur Risikominimierung enthalten; Art. 35 Abs. 7 DSGVO schreibt ähnliche Anforderungen für die DSFA vor.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.04.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-06-27 |