Kreditscoring nach der Datenschutz-Grundverordnung: Sollen – und können – die bisherigen Regelungen des BDSG erhalten bleiben?
Nach vierjähriger Verhandlung wurde die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 14.04.2016 durch das Europäische Parlament beschlossen und trat am 24.05.2016 in Kraft. Ihre unmittelbare Anwendung in den Mitgliedstaaten beginnt ab dem 25.05.2018. In der Zwischenzeit müssen die nationalen Rechtsvorschriften an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Aufgrund der Bundestagswahl im Herbst 2017 verfügt Deutschland jedoch über einen weitaus kürzeren Zeitrahmen für die Anpassungsgesetzgebung. Daher sieht die Bundesregierung ein zwei stufiges Verfahren vor: In der 18. Legislaturperiode soll die Umsetzung zwingender Regelungsaufträge der Verordnung erfolgen, außerdem die Umsetzung vorrangiger Handlungsoptionen, die die Verordnung eröffnet. Auch muss eine umfassende Rechtsbereinigung durchgeführt werden. Weitere gesetzgeberische Vorhaben, ins besondere solche mit einem hohen Abstimmungsbedarf, sollen erst in der 19. Legislaturperiode in Angriff genommen werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.06.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-10-26 |