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Novellierung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG): Was ab dem 1. März 2026 gilt

Zum 1. März 2026 treten das novellierte Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) sowie die angepasste Durchführungsverordnung (KDG-DVO) in Kraft. Damit modernisiert die Katholische Kirche ihren datenschutzrechtlichen Rahmen grundlegend und orientiert sich stärker an europäischen Standards. Für kirchliche Einrichtungen ergeben sich unmittelbare Konsequenzen: Viele digitale und organisatorische Abläufe müssen überprüft und angepasst werden – insbesondere in datenintensiven Bereichen wie Gesundheit, Pflege, Bildung oder Verwaltung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 3 / 2026
Veröffentlicht: 2026-05-04