PinG Privacy in Germany
 

PinG – Stichwort: TEAM: toll, ein anderer macht’s – nicht im Datenschutz!
Eine Begriffsbestimmung für die Praxis

Jeder, der im Datenschutz arbeitet – ob extern oder intern – kennt es: es steht eine datenschutzrechtliche Aufgabe an (etwa die Erhebung von Verarbeitungstätigkeiten für das VVT) und man benötigt hierfür die Unterstützung einer Kollegin oder eines Kollegen aus dem jeweiligen Fachbereich. Doch die Begeisterung für datenschutzrechtliche Themen hält sich bei dieser fachfremden Person in Grenzen. Das ist ja auch völlig normal: nicht jeder setzt sich voller Elan für 90 Minuten in einen Teams-Call und beantwortet bei geteilter Excel-Tabelle im Interview eifrig die Fragen des Datenschutzbeauftragten zu den Details einer Verarbeitungstätigkeit – Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, TOMs etc. Schließlich haben diese Leute auch noch ihre „eigene Arbeit“ zu erledigen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.06.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2025
Veröffentlicht: 2025-10-28