Auf Daten mssen Worte folgen Der Einfluss der Rechtsprechung des EuGH auf die Entwicklung des Daten(schutz)rechts
Ob ihr eine einzelne EuGH-Entscheidung analysiert, eine Rechtsprechungslinie beleuchtet oder eure Thesen zu einem Thema mit den Thesen des EuGH kontrastiert, steht euch vllig frei. Mgliche Fragestellungen sind beispielsweise:Man kann die DSGVO so auslegen, dass sie Digitalisierung ermglicht. Man kann aber auch jegliches Augenma verlieren und die DSGVO als Digitalisierungsbremse missverstehen. Dies zeigt eine neuere Entscheidung aus dem hohen Norden. Ein Gericht aus Schleswig hlt die vordigitale Briefpost auch heute noch fr das Ma aller Dinge, fr das Mittel der Wahl.
Wir schreiben das Jahr 2025. Und viele von uns erhalten und versenden jeden Tag Rechnungen, dies nur noch sehr selten auf Papier, meist per E-Mail als PDF. Die Mails werden fast durchgngig mit Transportverschlsselung versandt, nur ganz selten Ende-zu-Ende verschlsselt. Das OLG Schleswig hlt den Verzicht auf eine Ende-zu-Ende-Verschlsselung jetzt fr datenschutzwidrig und bezeichnet den Versand von Rechnungen per Post als Mittel der Wahl (OLG Schleswig vom 18.12.2024, Az. 12 U 9/24, Rn. 93).
In dem Fall, den das OLG zu entscheiden hatte, ging es um eine Handwerkerrechnung in Hhe von rund 15.000 EUR. Ein Bauunternehmen hatte die Rechnung einem Bauingenieur geschickt, der fr den Bauherrn ttig war. Bei dem Ingenieur ging eine geflschte Version der Rechnung ein mit Bankdaten eines unbekannten Dritten. Die berweisung ging heraus an das falsche Konto, das Geld verschwand. Wie genau es zu der Flschung gekommen war, wer auf welchem Server oder Rechner Hacking betrieben hatte, blieb in erster wie zweiter Instanz unklar. Eine Beweisaufnahme, die Anhrung von Zeugen oder gar ein Sachverstndigengutachten hielt das Schleswiger OLG offenkundig fr entbehrlich.
Das OLG Schleswig bejahte stattdessen einen Datenschutzversto des klgerischen Bauunternehmens und einen Schadenersatzanspruch des Bauherrn aus Art. 82 DSGVO. Dass es die Bankdaten der Klgerin waren, die manipuliert wurden, und keine personenbezogenen Daten des Bauherrn strte das OLG nicht. Mit schlanker Hand schloss das Gericht vom konkreten Fall auf die DSGVO und meinte, der zu entscheidende Fall zeige deutlich, dass hier keine Verarbeitungssituation mit normalen Risiken vorliegt und Art. 32 DSGVO daher eine Ende-zu-Ende-Verschlsselung jedweder Rechnungsmails verlange (a.a.O., Rn. 91).
An der Entscheidung aus Schleswig ist so ziemlich alles verkehrt. Art. 32 DSGVO schreibt die Sicherheit der Verarbeitung und keinen idealen Schutz, sondern ein angemessenes Schutzniveau vor. Die Vorschrift will digitale Kommunikation nicht bermig erschweren oder verhindern. Sie verlangt somit genau das Augenma, das die norddeutschen Richter vermissen lassen. Und welches Schutzniveau angemessen ist, hngt natrlich ab von den Personendaten, um deren Schutz es der DSGVO geht. Da ist es schlechterdings nicht nachvollziehbar, warum die eigenen Kontodaten des Rechnungsstellers so schtzenswert sein sollen, dass er sie gegen seinen eigenen Willen nur Ende-zu-Ende verschlsselt versenden darf, wie das OLG Schleswig meint. Art. 32 DSGVO ist gewiss nicht als Allheilnorm gedacht, die einen Rechnungsempfngern vor kriminellen Hackern beschtzen soll.
Das OLG Schleswig hat die Revision zugelassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Klgerin Revision einlegt und der BGH dem OLG die rote Karte zeigt.
mehr …| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-04 |
Regulation (EU) 2024/1689 (AI Act) has designated the European Data Protection Supervisor as Market Surveillance Authority (MSA) for AI systems put into service or used by European Union institutions, bodies, offices and agencies (EUIs) and as a Notified Body for certain high-risk AI systems of the EUIs.
Das European Law Institute (ELI) hat im Rahmen der Ex-post-Konsultation der Europischen Kommission eine umfangreiche Stellungnahme zu den Digital-Omnibus-Vorschlgen COM(2025) 836 und 837 vorgelegt. ELI begrt die Vorschlge ausdrcklich, pldiert aber an zahlreichen Stellen fr mehr Mut zur Vereinfachung sowie fr innovationsfreundlichere und technologieneutralere Regelungen, um Fehlanreize, Rechtsunsicherheit und faktische Nachteile fr europische Unternehmen zu vermeiden.
Ab dem 2. August 2026 gelten mit Art. 50 KI-VO weitreichende Transparenz- und Kennzeichnungspflichten fr KI-Systeme, die Menschen tuschen oder manipulieren knnten. Der Beitrag stellt die Pflichten von Anbietern und Betreibern systematisch dar, gibt konkrete Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung in der Praxis und ordnet den am 3. Mrz 2026 verffentlichten zweiten Entwurf des Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content der Europischen Kommission im Kontext ein.
Zum 1. Mrz 2026 treten das novellierte Gesetz ber den Kirchlichen Datenschutz (KDG) sowie die angepasste Durchfhrungsverordnung (KDG-DVO) in Kraft. Damit modernisiert die Katholische Kirche ihren datenschutzrechtlichen Rahmen grundlegend und orientiert sich strker an europischen Standards.
Das Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (Gesundheitsdatennutzungsgesetz GDNG) stellt tatschlich einen Paradigmenwechsel dar, der geeignet ist, die sekundre Nutzung von Gesundheitsdaten erheblich zu vereinfachen: Institutionelle Zusammenfhrung verstreuter Datenbestnde, Pseudonymisierung statt Anonymisierung und Opt-Out- statt Opt-In-Lsung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) stellen Meilensteine in Richtung eines gemeinsamen forschungsfreundlichen europischen Datenraumes dar.
Noch bis weit ins Jahr 2025 standen die Zeichen im Datenschutz auf Reform: Regierungen hatten den Datenschutz als innovationsfeindliche Brokratie und Hindernis im digitalen Wettbewerb ausgemacht und schienen bereit, eine andere Lesart des Datenschutzes zu installieren: weniger Transparenz- und Dokumentationspflichten fr Verantwortliche, weniger als hemmend eingestufte Brgerrechte fr Betroffene, mehr Raum fr die Entfaltung innovativer Verarbeitungstechniken und mehr Einheitlichkeit, Berechenbarkeit und Bescheidenheit der Datenschutzaufsichtsbehrden.
Was wurde alles kritisiert am Digital Simplification Package der Europischen Kommission, besser bekannt als Digital Omnibus die vorgeschlagenen nderungen beim Personenbezug, die vorgeschlagenen nderungen bei sensiblen Daten, die vorgeschlagenen nderungen bei KI-Rechtsgrundlagen. Fragen knnte man sich fast sinnvoller, was eigentlich nicht kritisiert wurde am Omnibus-Vorschlag; und da bleibt nicht viel.
Anonymisierung bezeichnet den Vorgang des Entzugs einer Personenbeziehbarkeit aus einem Datensatz. Und das scheint hinsichtlich der Verarbeitung von Daten das Zaubersalz zu sein, das Unmgliches dann ermglicht.
Die Diskussion um eine sogenannte Chatkontrolle auf europischer Ebene flammt seit mehreren Jahren immer wieder auf. Ausgangspunkt ist ein Gesetzesvorschlag der Europischen Kommission aus dem Jahr 2022 zur Bekmpfung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet (Child Sexual Abuse Regulation CSAR).
Das Recht auf Lschung nach Art. 17 DSGVO zhlt zu den am hufigsten ausgebten Betroffenenrechten und zugleich zu jenen, die in der Aufsichtspraxis den grten Beschwerdeeingang erzeugen. Mit mehr als 500 im EDSA-Register verffentlichten Abschlussentscheidungen zu Art. 17 DSGVO ist das Lschrecht zudem das Thema, das Aufsichtsbehrden im Rahmen des grenzberschreitenden Kooperationsverfahrens nach Art. 60 DSGVO am intensivsten beschftigte.
Am 4. Mrz 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Klage der Bundesbeauftragten fr den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulssig abgewiesen (Urt. v. 04.03.2026 Az. 6 A 2.24). Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die BfDI Einsicht in Anordnungen des Prsidenten des Bundesnachrichtendienstes zu sogenannten Computer Network Exploitation (CNE)-Manahmen gerichtlich durchsetzen kann.
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