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Schlaglicht 1: TikTok muss Designpraktiken ändern: EDSA setzt strenge Maßstäbe für Kinderdatenschutz (EDSA, Beschl. v. 15.09.2023)

Kinder sind im digitalen Zeitalter besonders schutzbedürftig, da sie oft nicht vollständig verstehen, welche Konsequenzen die Nutzung von Online-Diensten für ihre Privatsphäre haben kann. Dies macht den Datenschutz für Kinder zu einem zentralen Anliegen der Datenschutz-Grundverordnung, vgl. etwa Art. 8 sowie Erwägungsgrund 38, 58 DSGVO. Eine Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) aus dem Jahr 2023 richtete sich gegen TikTok, eine weltweit beliebte SocialMedia- Plattform, die vor allem bei Jugendlichen populär ist. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit des Schutzes von Kinderrechten im digitalen Raum und setzt mit einer empfindlichen Geldbuße neue Maßstäbe für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch soziale Netzwerke. Nach der Entscheidung des EDSA riss die EU-rechtliche Kritik an TikToks Jugendschutz jedoch nicht ab, als im Frühjahr 2024 die EU-Kommission auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) gegen TikTok einleitete, weil das Unternehmen (weiterhin) nicht genug tue, um Kinder vor unangemessenen Inhalten und Abhängigkeit zu schützen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 4 / 2024
Veröffentlicht: 2024-06-27