Schlaglicht 2: DSK stellt Reformvorschläge zur DSGVO vor – Herstellerverantwortlichkeit als sachgerechte Entwicklung?
Die Reform der Datenschutz-Grundverordnung ist im Zuge des Digital-Omnibus erneut auf die europäische politische Agenda gerückt. Ziel der Europäischen Kommission ist es, die bestehenden Digitalrechtsakte besser aufeinander abzustimmen und ihre Umsetzung zu vereinfachen. Hierzu hat nun die Datenschutzkonferenz (DSK) Kritik geäußert. Die Kritik der DSK richtet sich dabei weniger gegen dieses Reformziel als gegen dessen Ausgestaltung: Das Omnibus-Verfahren stehe unter erheblichem Zeitdruck und greife an zentralen Stellen in die DSGVO ein, ohne die bestehende Verantwortungsarchitektur an die technischen Realitäten digitaler Produkte anzupassen. Besonders deutlich wird dies aus Sicht der DSK bei der Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortungszuordnung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.02.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-27 |