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Schlaglicht 3: EU – Data Act seit 12.09.2025 anwendbar – Datenzugang vs. Datenschutz & ePrivacy

Mit seinem Anwendungsbeginn am 12. September 2025 markiert der Data Act (VO (EU) 2023/2854) einen regulatorischen Wendepunkt: Im Zentrum der jüngsten Phase der digitalen Agenda der EU liegt nicht mehr primär der Schutz personenbezogener Daten, sondern die geregelte Zugänglichkeit und Nutzbarmachung von Nutzungsdaten aus vernetzten Produkten und dazugehörigen Diensten. Er setzt ein vertragliches und organisatorisches Rahmenwerk für eine Datenwirtschaft, die Daten zwischen Herstellern, Nutzern und Drittanbietern fließen lässt. Gleichzeitig erklärt der Verordnungsgeber ausdrücklich, dass Datenschutz (DSGVO) und ePrivacy unberührt bleiben. Praktisch zwingt das zu einer doppelten Prüfungsschiene: Darf ich diese Daten weitergeben und verarbeiten (DSGVO)? Und wie komme ich an die Daten heran (ePrivacy/TDDDG)? Erst wenn beides bejaht ist, beantwortet der Data Act das „Wie“ der Bereitstellung.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.06.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2025
Veröffentlicht: 2025-10-28