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Schlaglicht 3: EuGH, Urt. v. 04.10.24 – C-21/23 (Lindenapotheke): Zufällig Gesundheitsdatum?!

Am 04. Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-21/23 (Lindenapotheke) erneut eine Entscheidung über die Auslegung und Bedeutung von Gesundheitsdaten im Sinne der Art. 9 Abs. 1 und Art. 4 Nr. 15 DSGVO getroffen. Hintergrund der Entscheidung war ein Rechtsstreit zweier natürlicher Personen, die jeweils eine Apotheke betreiben. Einer der Apothekenbetreiber vertreibt über eine Online-Plattform rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel. Bei der Bestellung müssen die Kunden unter anderem ihren Namen, die Lieferadresse und die für die Individualisierung der Arzneimittel notwendigen Informationen angeben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 1 / 2025
Veröffentlicht: 2025-01-03