Schlaglicht 3: EuGH, Urt. v. 04.10.24 – C-21/23 (Lindenapotheke): Zufällig Gesundheitsdatum?!
Am 04. Oktober 2024 hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-21/23 (Lindenapotheke) erneut eine Entscheidung über die Auslegung und Bedeutung von Gesundheitsdaten im Sinne der Art. 9 Abs. 1 und Art. 4 Nr. 15 DSGVO getroffen. Hintergrund der Entscheidung war ein Rechtsstreit zweier natürlicher Personen, die jeweils eine Apotheke betreiben. Einer der Apothekenbetreiber vertreibt über eine Online-Plattform rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel. Bei der Bestellung müssen die Kunden unter anderem ihren Namen, die Lieferadresse und die für die Individualisierung der Arzneimittel notwendigen Informationen angeben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.13 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-03 |