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Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2013

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PinG Privacy in Germany

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
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Meldungen

14.09.2025
Einladung & Programm: Siebter PinG-Nachwuchsworkshop am 09.10. und 10.10.2025 in Berlin

Du bist interessiert an einem spannenden Austausch zu aktuellen datenschutzrechtlichen Themen? Du bist Doktorand*in, Referendar*in, Berufsanfänger*in oder zählst dich anderweitig zum wissenschaftlichen Nachwuchs? Dann laden wir dich herzlich ein zu unserem kostenlosen PinG-Nachwuchsworkshop in Berlin am 09.10. und 10.10.2025. Teilnehmende können sich auf folgendes Programm freuen:   09.10.2025 HÄRTING Rechtsanwälte, Chausseestraße 13, Berlin-Mitte 19–21 Uhr Pizza & Kennenlernen   10.10.2025 Eventlocation La Cocotte, Vorbergstraße 10, Berlin-Schöneberg 9:00 Uhr: Begrüßung durch die PinG-Redaktion 9:10 Uhr: Warum (noch) publizieren? Gedanken zur Zukunft der RechtsWISSENSCHAFT Keynote von Dr. Jonas Botta, Forschungsreferent am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung 9:30 Uhr: Datenschutz in der medizinischen Forschung Vortrag von Anna Berry 10:15 Uhr: Die Zukunft des EU-US Data Privacy Framework Vortrag von Bennet Lindner 11:00 Uhr: Kaffeepause 11:15 Uhr: Gesetzgebung in Theorie und Praxis Vortrag von Konstantin Kuhle 12:00 Uhr: Neuer Rechtschutz gegen verbindliche Entscheidungen des EDSA? Vortrag von Hans-Hermann Schild 12:45 Uhr: Mittagspause 13:30 Uhr: Kippt jetzt die Stimmung? Wie verändert sich die Stimmung in Urteilen zu Art. 82 DSGVO nach einem Urteil des EuGH? Vortrag von Domenic Trybull 14:15 Uhr: Der Verschuldensbegriff in Art. 82 Abs. 3 DSGVO Vortrag von Jakob Feddersen 15:00 Uhr: KI, Art. 9 DSGVO und große Datensätze: Ein unlösbares Dilemma? Vortrag von Selma Nabulsi 15:45 Uhr: Kaffeepause 16:00 Uhr: Cyber Resilience Act und DSGVO Vortrag von Max Kroker 16:45 Uhr: Behördliche Entscheidungsunterstützung durch automatisierte Datenzusammenführung Vortrag von Tom Schuchort 17:30 Uhr: Abschlussrunde Anmeldungen sind bis zum 01.10.2025 per E-Mail an nowak@haerting.de möglich. Wir freuen uns auf euch! mehr …


13.08.2025
Call for Papers: Siebter PinG-Nachwuchsworkshop in Berlin

Am 09. und 10. Oktober 2025 lädt die Redaktion der PinG – Privacy in Germany junge Wissenschaftler*innen, Referendar*innen, Berufsanfänger*innen und Interessierte zum siebten Mal nach Berlin ein, um gemeinsam über aktuelle Themen des Daten(schutz)rechts zu diskutieren. Es erwartet euch ein spannendes, zweitägiges Rahmenprogramm mit genügend Möglichkeiten zum Austausch in den Räumlichkeiten der Kanzlei Härting Rechtsanwälte. Um eine vielfältige Diskussion zu ermöglichen, seid ihr gefragt: Ihr möchtet einen Vortrag vor einem jungen Fachpublikum halten? Thesen aus eurem Dissertationsprojekt zur Diskussion stellen oder eine Forschungsfrage beleuchten, um sie zu einem Aufsatz fortzuentwickeln? Ihr habt Lust, neben fachlichem Input neue Kontakte zu anderen Nachwuchswissenschaftler*innen zu knüpfen? Dann freuen wir uns auf euren Beitrag zu dem Nachwuchsworkshop. Gute Beiträge können im Anschluss an den Workshop gerne in der PinG veröffentlicht werden. Unser diesjähriger Themenschwerpunkt lautet:

Auf Daten müssen Worte folgen Der Einfluss der Rechtsprechung des EuGH auf die Entwicklung des Daten(schutz)rechts

Ob ihr eine einzelne EuGH-Entscheidung analysiert, eine Rechtsprechungslinie beleuchtet oder eure Thesen zu einem Thema mit den Thesen des EuGH kontrastiert, steht euch völlig frei. Mögliche Fragestellungen sind beispielsweise:
  • DSGVO-Konkurrentenklagen: Ebnet der EuGH den Weg für eine neue Abmahnwelle?
  • EuGH und KI: Welche Auswirkungen haben bisherige Entscheidungen des EuGH für den rechtskonformen Einsatz Künstlicher Intelligenz?
  • Drittstaatentransfer: Kippt das EU-U.S. Data Privacy Framework bereits auf politischer Ebene oder erst vor dem EuGH – und gibt es Auswege aus der Rechtsunsicherheit?
  • Immaterieller Schadensersatz: Welche Grundlinien der Rechtsprechung sind nach den zahlreichen Entscheidungen zu Art. 82 DSGVO erkennbar und wie sind diese zu bewerten?
  • Plattformökonomie: Welche Kontinuitäten und Brüche in der EuGH-Rechtsprechung sind durch das Inkrafttreten des Digital Services Act zu erwarten?
  • Datenschutz und Unionsgrundrechte: Welche Rolle spielen Art. 7, 8 GRCh in der EuGH-Rechtsprechung zu datenbezogenen Rechtsakten?
  • EuGH und EGMR: Eine Geschichte der Synergieeffekte oder ein historisches Spannungsverhältnis in Fragen des Datenschutzes?
Diese Fragestellungen sollen eine grobe Orientierung bieten, euch aber selbstverständlich nicht einschränken. Eure Themenvorschläge sind herzlich willkommen. Wenn ihr einen Vortrag halten möchtet, dann schreibt uns bitte bis zum 20.08.2025 eine E-Mail mit eurem geplanten Vortragsthema nebst kurzer Inhaltsbeschreibung an mail@haerting.de. Ihr erhaltet dann zeitnah eine Rückmeldung von der Redaktion. Eine Teilnahme ohne Vortrag ist ebenfalls möglich. Die Teilnahme an dem Workshop ist kostenfrei. mehr …


03.03.2025
Gefährdungshaftung aus Art. 32 DSGVO – OLG Schleswig verirrt sich in die DSGVO und bezeichnet Papier als „Mittel der Wahl“

Man kann die DSGVO so auslegen, dass sie Digitalisierung ermöglicht. Man kann aber auch jegliches Augenmaß verlieren und die DSGVO als Digitalisierungsbremse missverstehen. Dies zeigt eine neuere Entscheidung aus dem hohen Norden. Ein Gericht aus Schleswig hält die vordigitale Briefpost auch heute noch für das Maß aller Dinge, für das „Mittel der Wahl“.

Wir schreiben das Jahr 2025. Und viele von uns erhalten und versenden jeden Tag Rechnungen, dies nur noch sehr selten auf Papier, meist per E-Mail als PDF. Die Mails werden fast durchgängig mit Transportverschlüsselung versandt, nur ganz selten Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das OLG Schleswig hält den Verzicht auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung jetzt für datenschutzwidrig und bezeichnet den „Versand von Rechnungen per Post“ als „Mittel der Wahl“ (OLG Schleswig vom 18.12.2024, Az. 12 U 9/24, Rn. 93).

In dem Fall, den das OLG zu entscheiden hatte, ging es um eine Handwerkerrechnung in Höhe von rund 15.000 EUR. Ein Bauunternehmen hatte die Rechnung einem Bauingenieur geschickt, der für den Bauherrn tätig war. Bei dem Ingenieur ging eine gefälschte Version der Rechnung ein mit Bankdaten eines unbekannten Dritten. Die Überweisung ging heraus an das falsche Konto, das Geld verschwand. Wie genau es zu der Fälschung gekommen war, wer auf welchem Server oder Rechner Hacking betrieben hatte, blieb in erster wie zweiter Instanz unklar. Eine Beweisaufnahme, die Anhörung von Zeugen oder gar ein Sachverständigengutachten hielt das Schleswiger OLG offenkundig für entbehrlich.

Das OLG Schleswig bejahte stattdessen einen Datenschutzverstoß des klägerischen Bauunternehmens und einen Schadenersatzanspruch des Bauherrn aus Art. 82 DSGVO. Dass es die Bankdaten der Klägerin waren, die manipuliert wurden, und keine personenbezogenen Daten des Bauherrn störte das OLG nicht. Mit schlanker Hand schloss das Gericht vom konkreten Fall auf die DSGVO und meinte, „der zu entscheidende Fall“ zeige deutlich, dass „hier keine ‚Verarbeitungssituation mit normalen Risiken‘ vorliegt“ und Art. 32 DSGVO daher eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung jedweder Rechnungsmails verlange (a.a.O., Rn. 91).

An der Entscheidung aus Schleswig ist so ziemlich alles verkehrt. Art. 32 DSGVO schreibt die „Sicherheit der Verarbeitung“ und keinen idealen Schutz, sondern ein „angemessenes Schutzniveau“ vor. Die Vorschrift will digitale Kommunikation nicht übermäßig erschweren oder verhindern. Sie verlangt somit genau das Augenmaß, das die norddeutschen Richter vermissen lassen. Und welches “Schutzniveau“ angemessen ist, hängt natürlich ab von den Personendaten, um deren Schutz es der DSGVO geht. Da ist es schlechterdings nicht nachvollziehbar, warum die eigenen Kontodaten des Rechnungsstellers so schützenswert sein sollen, dass er sie gegen seinen eigenen Willen nur Ende-zu-Ende verschlüsselt versenden darf, wie das OLG Schleswig meint. Art. 32 DSGVO ist gewiss nicht als Allheilnorm gedacht, die einen Rechnungsempfängern vor kriminellen Hackern beschützen soll.

Das OLG Schleswig hat die Revision zugelassen. Es bleibt zu hoffen, dass die Klägerin Revision einlegt und der BGH dem OLG die rote Karte zeigt.

mehr …

Weitere Meldungen


Inhalt der aktuellen Ausgabe 02/2026

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 2 / 2026
Veröffentlicht: 2026-02-27

Editorial

Editorial

  • Selma Nabulsi

Inhalt

Inhalt / Impressum

Beiträge

Neuer Rechtschutz gegen verbindliche Entscheidungen des EDSA?

  • Hans-Hermann Schild

Nach Art. 65 Abs. 1 DSGVO trifft der EDSA verbindliche Beschlüsse zur Beilegung der dort geregelten Arten von Streitigkeiten zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestimmung der DSGVO.

Automatisierte Meeting-Transkription im Spannungsfeld von DSGVO, KI-Verordnung und US-Recht – Teil II

  • Olga Weidenkeller
  • Lea Imschweiler

Mit dem Einsatz KI-gestützter Transkriptionstools wie Otter.ai oder Sally gewinnt die automatisierte Dokumentation von Meetings in Unternehmen rasant an Bedeutung. Doch die Verschriftlichung gesprochener Kommunikation wirft komplexe Fragen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit auf.

Wirtschaftsvorteil Datenschutz(?)

  • Frederick Richter

Wenn jemand an den Titel eines von seiner eigenen Einrichtung herausgegebenen Thesenpapiers ein Fragezeichen anfügt – bedeutet das dann, dass er nicht mehr hinter dem Inhalt des Papieres steht? Nein. Vielmehr soll das vermeintliche Infragestellen die mit dem Thema verbundene Debatte einbeziehen.

Tagungsbericht zum 7. PinG-Nachwuchsworkshop

  • Ass. iur. Franziska Matthies
  • Alexei Fries
  • Simon Waldmann

Im Oktober 2025 fand in Berlin der siebte Nachwuchsworkshop der PinG statt. Zu diesem Workshop kamen Promovierende, Berufseinsteiger*innen, Referendar*innen, Student*innen sowie weitere Fachinteressierte im Bereich des Datenrechts zusammen.

Das Kooperations- und Kohärenzverfahren in der Praxis der Aufsichtsbehörden

  • Barbara Thiel

Die DSGVO setzt auf ein dezentrales Durchsetzungsmodell. Eine der wesentlichen Neuerungen der DSGVO war in diesem Zusammenhang die Einführung des sog. One-Stop-Shop-Prinzips.

Gelungene Innovationsförderung oder Rückschritt?

  • David Dörken

Am 19. November 2025 reichte die EU-Kommission den finalen Vorschlag zum Digitalen- Omnibus ein. Das Gesetzespaket sieht weitreichende Änderungen in den Bereichen der Künstlichen Intelligenz, Datenschutz und -nutzung sowie Cybersicherheit vor. Ziel des Pakets ist die Förderung von Innovation und der Abbau von administrativen Hürden.

Matrix ohne Mutter – Datenschutz im Graubereich unternehmensübergreifender Personaldatenverarbeitung

  • Christian Aretz
  • Patrick Lipták

Die Verarbeitung von Beschäftigtendaten ist in international agierenden Konzernen regelmäßig durch arbeitsteilige Organisationsstrukturen geprägt. Insbesondere die Einrichtung zentraler Dienstleistungsbereiche („Shared Service Center“) zur Wahrnehmung von Personalaufgaben hat sich als gängiges Organisationsmodell etabliert.

Mut zum Muster! Viel berechtigtes Interesse am LIA-Fragenkatalog des HmbBfDI

  • Thomas Fuchs

Ist eine geplante Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO gerechtfertigt? Kaum eine Frage ist in der Datenschutzberatung derart praxisrelevant – und sie wird in Zukunft noch wichtiger werden. Die digitale Transformation, begleitet von zahlreichen Regelwerken der Digitalregulierung, die künftige Gesetzgebung im Rahmen der Omnibus-Initiative: Immer mehr Datenverarbeitungen werden rechtlich, betriebswirtschaftlich oder technisch erforderlich.

Personenbezug

  • Peter Schaar

Nach Art. 8 der Europäischen Grundrechtecharta hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkretisiert den Begriff der personenbezogenen Daten dahingehend, dass damit alle Informationen umfasst werden, die sich auf eine – direkt oder indirekt – identifizierbare natürliche Person beziehen.

Schlaglicht

Schlaglicht 1: DSK veröffentlicht Merkblatt zur Verständigung in datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren

  • Philipp Müller-Peltzer
  • Ilan Leonard Selz
  • Yakin Surjadi

Der datenschutzrechtliche Sanktionsvollzug gilt seit Jahren als schwerfällig. Komplexe Sachverhalte, umfangreiche Ermittlungen, Herausforderungen bei der Identifizierung konkreter Verstöße und eine nur langsame gerichtliche Klärung zentraler Auslegungsfragen führen dazu, dass Bußgeldverfahren häufig über lange Zeiträume anhängig bleiben, ohne dass eine Entscheidung ergeht.

Schlaglicht 2: DSK stellt Reformvorschläge zur DSGVO vor – Herstellerverantwortlichkeit als sachgerechte Entwicklung?

  • Philipp Müller-Peltzer
  • Ilan Leonard Selz
  • Yakin Surjadi

Die Reform der Datenschutz-Grundverordnung ist im Zuge des Digital-Omnibus erneut auf die europäische politische Agenda gerückt. Ziel der Europäischen Kommission ist es, die bestehenden Digitalrechtsakte besser aufeinander abzustimmen und ihre Umsetzung zu vereinfachen. Hierzu hat nun die Datenschutzkonferenz (DSK) Kritik geäußert.

Schlaglicht 3: Entscheidung des VG Wiesbaden nach EuGH-Vorlage zum Scoring durch Schufa – VG Wiesbaden, Urt. v. 19.11.2025 – Az. 6 K 788/20.WI

  • Philipp Müller-Peltzer
  • Ilan Leonard Selz
  • Yakin Surjadi

Entscheidung des VG Wiesbaden nach EuGH-Vorlage zum Scoring durch Schufa – VG Wiesbaden, Urt. v. 19.11.2025 – Az. 6 K 788/20.WI

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