PinG Privacy in Germany
 

Wie der DMA das Einwilligungsmanagement im digitalen Marketing neu justiert: Vom Cookie-Banner zum Plattformnachweis

Der Digital Markets Act verändert die Risikobewertung im digitalen Marketing. Einwilligungen werden durch Art. 5 Abs. 2 DMA zur Voraussetzung für die Nutzung zentraler Plattformfunktionen. Torwächter geben ihre Compliance-Anforderungen über Vertragsbedingungen und technische Consent-Signale an Advertiser weiter. Was bislang häufig als unternehmerisches Risiko hingenommen wurde, kann damit unmittelbar kampagnenrelevant werden: Fehlt eine ordnungsgemäße Dokumentation wirksamer Einwilligungen, drohen neben den bekannten Bußgeldern auch Einschränkungen beim Zugang zu zentralen Werbefunktionen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.04.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 4 / 2026
Veröffentlicht: 2026-07-03