• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2017"
    (Auswahl entfernen)
Alle Filter entfernen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Suchergebnisse

38 Treffer, Seite 3 von 4, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 6/2017

    Vorrang des europäischen Datenschutzrechts gegenüber Verbraucherschutz- und AGB-Recht – Teil 2: Aufsichtsbehörden

    Prof. Dr. Kai von Lewinsk, Prof. Dr. Christoph Herrmann
    …Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG)). Die Zuständigkeit der Verbraucherschutzbehörden folgt auch hier dem materiellen Recht, konkret dem Verbraucherschutzrecht, das im Anhang… …politischen Zusammenschlüssen. Diese parallele Durchsetzungszuständigkeit kann durchaus ­dysfunktional wirken. Zu denken ist hier an ein „Störpotential“ von… …detaillierte Regelungen vor. Hier werden recht formale Zuständigkeitsregelungen (Art. 55 ­DSGVO) mit einem ausgefeilten Koordinierungsmechanismus (­federführende… …eingeordnet werden kann, soll hier nicht gesondert erörtert werden. indem ein Abstimmungs- und Aussetzungsverfahren normiert wird. Durch eine Vielzahl möglicher… …bleibt allerdings, dass Art. 81 DSGVO nicht die ­inhaltliche Kohärenz gerichtlicher Entscheidungen betrifft. Hier wirkt die mitgliedstaatliche Justizhoheit… …zu einem Ausgleich gebracht werden. Der Effet utile bezieht sich hier nicht nur auf ein einzelnes Rechtsgut, sondern gerade auch auf die gefundene…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 3/2017

    Sanktionen nach DSGVO und BDSG-neu: Wem droht was warum?

    Malaika Nolde
    …, 2017, Art. 83 Rn. 24. 5 Nolde, in: Taeger, Smart World – Smart Law. Tagungsband DSRI-Herbstakademie 2016, 2016, S. 757 ff. 6 § 43 Abs. 1 BDSG: Die hier… …Tatbestandsirrtum i. S. d. § 16 StGB oder ­bloßer Rechtsirrtum i. S. d. § 17 StGB einzuordnen sind. 10 Schon hier wird deutlich, dass auch die – nicht harmonisierten… …hier schon in der Verwendung des Begriffes der Einziehung. 16 Für die Möglichkeit einer Gewinnabschöpfung kommt somit dem Zusammenspiel der DSGVO und des… …Verteidigungsfall drängt sich hier die Argumentation auf, dass es sich bei den Katalogen – mit Ausnahme der auf die Zertifizierungs- und Überwachungsstelle bezogenen… …Ermittlungen steht. Bisweilen führen hier Staatsanwaltschaften auch die schutzwürdigen Datenschutzinteressen der verfolgten natürlichen Personen an, die einer… …müssen hier informelle Zusagen der anderen Behörden, beispielsweise im Rahmen (der AG Sank­tionen) des Düsseldorfer Kreises, angestrebt werden, wenn es…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2017

    Kinderbilder in Social Media aus Sicht der Digitalen Ethik

    Autonomie und Handlungsfreiheit in einem öffentlichprivaten Raum neuer Art
    Prof. Dr. Oliver Zöllner
    …Solche Deprivation ist das entscheidende Kennzeichen des privaten Raums: Hier finden „things that should be hidden“ statt, Verrichtungen, die nicht gezeigt… …Stadtstaates (­polis) erörtern: „things that should be shown“. 19 Hier auf dem Versammlungsplatz sind öffentliche Rede und ein Wettstreit der Argumente möglich… …Zöllner Keineswegs soll hier verabsolutierend behauptet werden, der Mensch sei im digitalisierten Medienalltag kein Individuum mehr, das frei Entscheidungen… …treffen kann. Ebenso wenig soll hier postuliert werden, der Mensch sei nicht auch schon vor der Digitalisierung in soziale Netzwerke im ursprünglichen Sinne… …angemessen umzugehen, indem sie im Rahmen eines umfassenderen ethischen Bildungsansatzes – im besten Fall von Kindheit an – Privatheitskompetenz erwerben. Hier… …sind? Diese Option wäre im Kontext des hier vorgestellten Fallbeispiels auf der Mesoebene, also für die ­Anbieter- und Herstellerseite, eine sinnvolle und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2017

    Tagungsbericht PinG-Workshop: „DSGVO – Der Countdown läuft“

    Sylvia F. Jakob
    …, inwiefern Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO auch Private erfasse. Wann könnten diese ein berechtigtes Interesse haben? Hier werde es wohl auf eine… …Datenschutzbeauftragte zu einer Maßnahme „Nein“ sagen, ohne die möglichen Graustufen abzuwägen. Hier würde es ­sicherlich viel Arbeit für kommende Juristengenerationen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 5/2017

    Lösch- und Sperrkonzepte nach der DSGVO

    Prof. Dr. Ralf B. Abel
    …die Dokumentation privater oder geschäftlicher Aktivitäten in zurückliegenden Zeiträumen. Nicht allen diesen Fragestellungen kann hier nachgegangen… …gilt auch hier der Grundsatz, dass eine Speicherung (nur) für die Dauer ihrer Erforderlichkeit gestattet ist. Vorgeschrieben sind allerdings feste Zyklen… …hier erörterten Zusammenhang sind das die Rechte auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung bzw. Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO) und auf… …deutsche Rechtswissenschaft für die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt hat. Überzogene Anforderungen sollen und dürfen hier angesichts…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 4/2017

    Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und die Datenschutz-Folgenabschätzung in der Praxis

    Christian Volkmer, Ingo Kaiser
    …Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1”. Die gravierenden Neuerungen im Rahmen der DSGVO sind hier: –– Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss nur noch… …­DSGVO, weiterhin dann, wenn die Verarbeitung auf der Grundlage einer europäischen oder nationalen Rechtsvorschrift beruht. Hier liegt es im Ermessen der… …Verarbeitungstätigkeiten, in jedem Falle ernst zu nehmen. Art. 83 Abs. 4 DSGVO setzt hier bei Verstößen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000.000 Euro bzw. bis zu 2 Prozent…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 5/2017

    Vorrang des europäischen Datenschutzrechts gegenüber Verbraucherschutz- und AGB-Recht – Teil 1

    Materielles Recht
    Prof. Dr. Kai von Lewinski, Prof. Dr. Christoph Herrmann
    …EuGH. Genannt werden kann hier die ORF- Entscheidung, nach der wegen des Ziels einer unionsweiten Harmonisierung auch rein mitgliedstaatliche… …öffentlichen Bereich (Art. 13 RL 95/46/EG; Art. 23 DSGVO) und für den Beschäftigtendatenschutz (Art. 88 DSGVO). Zu unterscheiden ist hier allerdings zwischen… …gleichzeitig existierenden praktischen Überschneidungen konstatieren. Hier besteht jedoch die Besonderheit, dass das Datenschutzrecht teilweise ausdrückliche… …. Aufl. 2016, Einf. D. Rn. 68; Tonner/Reich, in: Tamm/Tonner, Verbraucherrecht, 2. Aufl. 2016, § 6 Rn. 10. 38 Im einzelnen war und ist hier vieles… …Überschneidungsfelder Neben den hier ausführlicher betrachteten Beispielen des Verbraucher- und AGB-Rechts ließen sich noch weitere Bereiche identifizieren, in denen der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 5/2017

    Anonymisierung nach der DSGVO

    Monika Wójtowicz, Dr. Manuel Cebulla
    …zu identi­fizieren, wie beispielsweise das Aussondern. 17 Erwägungsgründe dienen der ­Auslegung der Vorschriften einer Verordnung. Hier hat der… …identified/identifiable. Die deutsche Fassung der DSGVO übernimmt hier offenbar diese Begrifflichkeiten. 15 So auch Laue/Nink/Kremer, Das neue Datenschutzrecht in der… …, und nennt hier unter anderem die unternehmerische Freiheit. 20 Maßnahmen zum Datenschutz dürfen den Verantwortlichen nicht über Gebühr belasten. Zudem… …Berücksichtigung von typischerweise am Markt verfügbarer Technologie mit einem vertretbaren Aufwand generell möglich. 24 Hier kommt zum Tragen, dass ErwG. 26 der… …. Bestandteil eines Informationsmanagementsystems gemäß ISO/IEC 27001 ist. Vorgesehen ist hier neben regelmäßigen Risikoanalysen die Überprüfung der Wirksamkeit…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2017

    Projekt: Datenschutz-Grundverordnung

    Projektideen aus praktischer Sicht und ein 4-Säulen-Modell
    Dr. Robert Selk
    …stehen. Auch hier steht am Ende der Phase 1 eine To-Do-Liste, in der vermerkt ist, welche Dokumente, Verträge etc. zu ändern sind, um den ­Vorgaben der… …Dokumentation angeht. Davon unabhängig aber: Wer hält die dokumentierten Maßnahmen nach? Es gibt auch hier eine Verbindung zum VV, da nach Art. 30 DSGVO für jede… …„Wie“ und dessen Festlegung an. Nachdem in dieser Säule alle zu klärenden Fragen herausgearbeitet und auch beantwortet sind, steht auch hier am Ende der… …Phase 1 eine To-Do-Liste, was an internen Datenschutzprozessen wie zu ändern oder neu zu schaffen ist. Mit Erstellung der To-Do-Liste endet auch hier die… …: Austauschgruppe Hier kann auf oben verwiesen werden: Soweit andere Konzernunternehmen in Deutschland oder der EU bestehen, bietet es sich an, die jeweiligen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 6/2017

    Die Geheimnisse der Auftragsverarbeitung

    Manfred Monreal
    …werden. Auch hier dürfen nur sorgfältig ausgesuchte Auftragsdatenverarbeiter beauftragt werden. Da in beiden Fällen der Beauftragte nur auf Weisung des… …deutet darauf hin, dass hier einerseits Rechtsunklarheit hinsichtlich des maßgeblichen ­Legitimierungstatbestands besteht, andererseits wegen der… …ein recht interessanter Ansatz zu sein. Exkurs: Bevor dieser Ansatz für die hier vorliegende konkrete Konstellation bewertet wird, bedarf es einer…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 1 2 3 4 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück