• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2016"
    (Auswahl entfernen)
Alle Filter entfernen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Suchergebnisse

60 Treffer, Seite 6 von 6, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    Der transatlantische Machtkampf der Rechtssysteme

    Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zum internationalen Datentransfer
    Prof. Dr. Hans Peter Bull
    …der Presse als „spektakulär“, „mutig“, „wichtig“, „grundstürzend“, kurz, als „eine Sensation“ gefeiert. 2 Anderswo wird das ­Urteil als ein „Monster“… …Selbstbestimmung. „Privacy“ ist als privatrechtlicher Begriff eingeführt, als Verfassungsinhalt aber umstritten. 5 Konfligierende Werte wie die Freiheit der… …Kommunikation werden stärker betont als im deutschen und europäischen Datenschutzrecht. So ist von zwei westlichen Privatheits-Kulturen die Rede: Der europäischen… …, die im Kern aus der Würde des Menschen abgeleitet ist, und der amerikanischen, die sich als Konsequenz der Freiheit versteht. 6 Die Lage ist aber… …„Digitalen Agenda für Europa“ 9 wird ein einheitlicher europäischer Datenschutz auf hohem Niveau als eine wichtige Maßnahme der Vertrauensbildung verstanden… …„induktiven“ Methode der Fortentwicklung von Präjudizien fest und formulieren auch Gesetze eher „kasuistisch“ als generell. Auf allen drei Ebenen, die in dem… …sensiblen Charakter hätten oder Nachteile verursachen könnten. 21 Schon die Möglichkeit solcher Eingriffe erscheint dem EuGH offenbar generell als nicht… …Landesverfassungsgerichte und Verwaltungsgerichte – haben die anzuwendenden Bestimmungen teilweise als verfassungskonform bestätigt, teilweise ­wegen Unbestimmtheit oder… …amerikanischen noch von den deutschen oder anderen europäischen Diensten. Er muss aber eingeschränkt werden. Das Prinzip, alle nur erhältlichen Informationen als… …der Informationssammlung restriktiv umschrieben, die potentiell Betroffenen nach Personengruppen (als Täter oder Gehilfen, Verdächtige…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    Datensparsamkeit ist keine Faulheit, sondern kann ein bisschen anstrengend sein

    Marit Hansen, Prof. Niko Härting
    …Scoring, Privacy by Design und Big Data. PinG: Frau Hansen, als Informatikerin sind Sie im Düsseldorfer Kreis eine Exotin, stimmt das? Unter den… …der Sprüche wie: „der kann ­weniger“ oder „der denkt anders“ sind zum Glück vorbei. PinG: Dann haben Sie ein positiveres Bild von Juristen als ich. Es… …gibt natürlich die Redewendungen wie: „zwei Juristen, drei Meinungen …“ Das ­erlebt man aber im Datenschutz nicht mehr als in allen anderen juristischen… …­Bereichen. PinG: Beispiel Scoring. Im geltenden Recht ist das Erfordernis eines „mathematisch-wissenschaftlichen Verfahrens“ vorge­sehen. Können Sie als… …als Mediziner ein Ergebnis bekommt, das seine Software ihm genannt hat, hat es – auch juristisch – schwer zu argumentieren, wenn er davon abweichen… …diese hineinschauen könnte. Viele Entwickler gewähren jedoch keinen Einblick in die Algorithmen und betrachten diese als ­Geschäftsgeheimnis. PinG: Sie… …Wirtschaftsprüfer, der mir bestätigt, dass die Bilanz in Ordnung ist. Als Spezialist kann man bei Algorithmen wahrscheinlich noch mehr rauslesen. Eine Bilanz… …Algorithmen in ihrem praktischen Einsatz sehr viel komplexer sind, als dies bei einer Bilanz der Fall ist. PinG: Das klingt mir vor allem nach einem… …erforderlich sind. Da kann ich mir sehr viel mehr noch vorstellen als mit ­natürlicher Sprache. Das Aushandeln zwischen den Anforderungen, die von den… …Datenschutzinformationen sinnvoll abbilden lassen. Es ist in technischen Kontexten einfacher, so zu kommunizieren, als über natürliche Sprache. Darüber können wir gerne…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    Kurzbericht: PinG-Workshop zur Zukunft des europäischen Datenschutzrechts am 2. Oktober 2015 in Berlin

    Sebastian J. Golla
    …Berlin mit einem Vortrag zu der „Verfügungsberechtigung an Daten als eine Art ‚Dateneigentum‘“. Ausgehend von den Regelungen der §§ 202a, 303a StGB… …zwischen den bestehenden Regelungen des Informationsrechts und des ­Sachenrechts auf. Die Diskussion drehte * Der Autor war als Mitorganisator an dem… …„­Datenschutz bei Facebook“, das weiterhin von erheblicher praktischer Relevanz ist. Als neuralgischer Punkt erwies sich in Vortrag und Diskussion die Frage nach… …Rechtsgüter zu konkretisieren. Die gemeinsame Diskussion zu den Vorträgen drehte sich unter anderem um die Rolle des Datenschutzrechtes als Vorfeldschutz, dem… …deutsche Haltung aufgrund der fragwürdigen Rolle der eigenen Geheimdienste. Im Hinblick auf die europäische Datenschutzreform zeigten sich sowohl Schaar als… …. Schaar benannte als weitere problematische Aspekte des Regelwerkes das Fehlen eines einheitlichen Schutzniveaus für besonders sensible Bereiche des… …Datenschutzrechts und die Durchsetzbarkeit der vorgesehenen Kontrollregelungen. Dehmel nannte als Kritikpunkt zusätzlich die vielfältigen normativen Unklarheiten in…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    Datenschutzrechtliche Herausforderungen beim Carsharing

    Leonard Neitzel
    …Bewegungsdaten, die als personenbezogene Daten zu bewerten sind (§ 3 Abs. 1 BDSG). 3 Da die Carsharing-Anbieter üblicherweise keine Einwilligung der Nutzer in die…
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    Rezension

    Prof. Niko Härting
    …Rechtsimperialismus“ ist Bull nicht. In seiner Streitschrift geht es Bull weniger um den „Sinn“ als um den „Unsinn“ des Datenschutzes. Es geht ihm um Übertreibungen und… …Möglichkeiten des Datenmissbrauchs als mit realen Gefahren befasst. Leicht spöttisch blickt er in die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden und findet dort… …viel „heiße Luft“. Das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung von Notrufen empfindet Bull ebenso wenig als ernstzunehmenden Missstand wie die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    PinG – Schlaglichter

    Ausgewählte Rechtsprechung und Verfahren
    Philipp Müller-Peltzer
    …Landesdatenschutzbehörde mitgeteilt worden. Ein Rundschreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport zu diesem Thema existierte bereits. Selbst als der Verteidiger im… …der internen Anweisungen indes als erheblichen und vorsätzlichen Verfahrensverstoß, der eine Einstellung des Bußgeldverfahrens unter… …und auf IT- und Datenschutzrecht spezialisiert. Er ist außerdem als externer Datenschutzbeauftragter tätig. in denen Beweisverwertungsverbote abgelehnt… …Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsmethoden als eine geeignete Maßnahme. Im Hinblick auf die sensible Natur der ­Informationen und die von… …Datenflusses als angemessene Maßnahme zu erachten. Wären die Daten beim Hersteller oder im Gerät ohne weiteres auslesbar, könnte man indes durchaus von einem… …einmal grundlegend beschäftigen oder diesen Aspekt als endgültig entschieden abhaken, ist ungewiss. Facebook hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und… …Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und IBM geleitete Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ einen „One-Pager Datenschutzhinweise“ als…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    Aus Sicht der Stiftung Datenschutz – Treffen sich ein Deutscher und ein Amerikaner ...

    Frederick Richter
    …bei euch? Uwe: Wir nehmen das Thema eben ­etwas ernster als ihr Amerikaner. Sam: Alle oder nur manche Deutsche? Soweit ich weiß, machen 30 von den 80… …Google ist in Deutschland höher als in den USA. Sprichst du für alle deine Landsleute? Uwe: Ich kann hier nicht für alle sprechen. Aber jedenfalls haben… …„The Right to ­Privacy“. Im Jahre 1890 – als bei euch ­gerade Otto von Bismarck zurückgetreten ist, da dachten wir schon über Privatsphärenschutz nach… …die Hauptniederlassung eures Unternehmens liegt. Aber lass’ uns lieber über Edward Snowden reden, den sehen nämlich viele Deutsche als Helden an. Sam… …: Den sehen viele Amerikaner als Verräter an, der ihre nationale Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit schwächt. Uwe: Snowden hat die Diskussion erst so… …als ­unsere vier Wochen. Sam: Moment mal – es ist doch öffentlich bekannt, dass die deutschen TK-Provider viele Arten von Metadaten monatelang speichern… …länger speichern, als es für zulässige Zwecke wie „Störungssuche“ oder „Rechnungslegung“ nötig wäre. Sam: … und das tun sie, ohne dass die Beschwerden… …, als nur eine Dezentralisierung der NSA-Vorratsspeicherung. Jedenfalls hoffe ich stark, dass das Silicon Valley bei eurer Administration Druck macht…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    Kundendaten beim Unternehmenskauf – tatsächlich ein Datenschutzproblem?

    Jan-Christoph Thode
    …den Veräußerer als auch den Erwerber eines Unternehmens wegen der Übertragung von Kundendaten im Zuge eines Asset Deals mit Geldbußen in fünfstelliger… …Unternehmenskauf als Share Deal ist ein Rechtskauf im Sinne des § 433 Abs. 1 S. 2 BGB. Gegenstand des Share Deals ist folglich im Kern die gesellschaftliche… …bleibt dabei als Rechtsträger unverändert bestehen. Der Unternehmenskauf als Asset Deal ist ein Sachkauf im Sinne des § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Die in den… …Asset Deal einbezogenen Kundendaten werden an den ­Erwerber als neue verantwortliche Stelle übermittelt. Wegen der Singularsukzession tritt der Erwerber… …kann nicht gefolgt werden. Es ist nicht überzeugend, an die Durchführung eines Unternehmenskaufs als Asset Deal datenschutzrechtlich strengere… …Voraussetzungen zu knüpfen als an den Share Deal oder die Umwandlung, wenn die Form des Unternehmenskaufs allein aus steuerlichen Gründen gewählt wurde. 17… …nicht der Fall. Zwar bestehen sowohl Veräußerer als auch Erwerber nach der Transaktion als rechtliche Einheiten in der Regel fort. Nach dem… …, deren Daten er erhalten hat, von der Speicherung der Daten, der Zweckbestimmung der Verarbeitung und der Identität des Erwerbers als neue verantwortliche…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    Big Data-Analysen & Scoring in der (HR-)Praxis

    Dürfen aus allgemein zugänglichen personenbezogenen (Arbeitnehmer-)Daten Score-Werte erstellt und genutzt werden?
    Nina Diercks
    …auf Kongressen als Referentin tätig. Ihre Schwerpunkte liegen ­unter anderem im ­Datenschutz- und IT-Vertragsrecht. (Foto: Lisa Krechting) Dürfen aus… …Data-Analysen“ in Form des sogenannten Scorings aus dem Finanzsektor als Grundlage zur Entscheidung über Kreditvergaben. Mit den zunehmenden technischen… …dabei das „Scoring“ als ein mögliches Analyseverfahren. Hierbei werden zunächst Daten gesammelt und unter algorithmischer Verarbeitung ein… …müssen. So existieren hier bereits Scoring-Verfahren, die die Wechselbereitschaft von ganzen und/oder Teilen der Erwerbsbevölkerung als auch von Individuen… …Einordnung der heutigen Big Data-Analysen und damit verbundenen Scoring-Möglichkeiten als Geschäftsmodell (externes Scoring) anhand geltender Normen des BDSG… …rechtliche Einordnung bezüglich externer Scoring-Anbieter vorgenommen. 1. Scoring als Geschäftsmodell im Sinne des § 28b BDSG Das Scoring hat mit § 28b BDSG… …erhoben werden. 7 Als allgemein zugängliche Quellen zählen Informationsquellen, die sich „sowohl ihrer technischen Ausgestaltung als auch ihrer Zielsetzung… …jedoch, dass das Datenschutzrecht das Scoring mit § 28b BDSG zum einen als grundsätzlich erlaubtes Verfahren anerkennt und zum anderen die… …Datensparsamkeit nur die Daten als erheblich angesehen werden, die das Ergebnis quantitativ prägen. Dies hätte zur Folge, dass nur wenige Daten bzw. Datenarten… …Erheblichkeit in der Praxis ergebenden Probleme, bieten sowohl das Gesetz als auch die Gesetzesbegründung für diese Interpretation auch sonst keinen Anlass. 27…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2016

    Nach „Safe Harbor“: Die USA und das „angemessene Datenschutzniveau“

    Johanna Laas
    …Datenübermittlungen in die USA ab diesem Zeitpunkt, trotz getroffener Maßnahmen wie dem Abschluss von EU-Standardklauseln, als rechtswidrig angesehen werden und die… …und die Enthüllungen des Edward Snowden haben ihr Übriges dazu beigetragen, Safe Harbor nicht als zulässiges Mittel für die Sicherung des angemessenen… …, ist gemeinhin bekannt – die USA gelten aus europäischer Sicht als „unsicherer Drittstaat“. Für Datenübermittlungen 2 EuGH, Urt. v. 06. 10. 2015 – Rs… …nicht nur in den USA ein Problem.“ Somit steht man als ein solcher Cloud- Anbieter in Europa eher schlecht da: Cloud-Computing in den Vereinigten Staaten… …zu klagen. Dies wäre ein erheblicher Fortschritt gegenüber dem „Safe Harbor“-Framework, welches lediglich als Selbstzertifizierung ausgestaltet war… …. deren Tochter „T-Systems“ wird als sogenannter „Datentreuhänder“ fungieren. US- Gerichte haben hier also keine Möglichkeit des Zugriffs. Diese…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 2 3 4 5 6 weiter
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück