Die geltenden nationalen und internationalen Regelungen gehören – da ist man sich einig – größtenteils zum alten Eisen. Infolgedessen bietet das Datenschutzrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet Gelegenheit für junge Wissenschaftler, neue Ideen zu entwickeln und Einfluss auf dessen Zukunft zu nehmen. Zu diesem Zweck folgten rund zwanzig „Datenschutzrechtler von morgen“ aus ganz Deutschland der Einladung der PinG zu dem Workshop zur Zukunft des europäischen Datenschutzrechts nach Berlin. Den inhaltlichen Teil des Workshops eröffnete Ilan Selz von der Humboldt-Universität zu Berlin mit einem Vortrag zu der „Verfügungsberechtigung an Daten als eine Art ‚Dateneigentum‘“. Ausgehend von den Regelungen der §§ 202a, 303a StGB erörterte er verschiedene Möglichkeiten, eine Verfügungsbefugnis an Daten Personen zuzuordnen. Der Vortrag zeigte die komplexen Zusammenhänge und Konflikte zwischen den bestehenden Regelungen des Informationsrechts und des Sachenrechts auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-01-11 |
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