Mit Urteil vom 16.09.2020 (bis zum Redaktionsschluss lag nur die Pressemitteilung vor) entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass ein Insolvenzverwalter vom Finanzamt keine Auskunft über das Steuerkonto eines Insolvenzschuldners verlangen kann, um anfechtungsrelevante Sachverhalte zur Mehrung der Insolvenzmasse zu ermitteln. Das Gericht präzisierte damit in seiner Entscheidung den Anwendungsbereich des Auskunftsrechts der DSGVO und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-27 |
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