Für materielle und immaterielle Schäden aufgrund eines Datenschutzverstoßes wird den betroffenen Personen in Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein Schadensersatzanspruch eingeräumt. Die Anspruchsvoraussetzungen sind jedoch nach wie vor teilweise umstritten. Während die Zivilgerichte den DSGVO-Schadensersatzanspruch bisher zumeist relativ eng ausgelegt haben, lassen jüngere Urteile von Arbeitsgerichten aus diesem Jahr eine andere Tendenz erkennen. Die Entscheidungen geben Anlass für einen Überblick zu den Voraussetzungen für Schmerzensgeldansprüche.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2020-12-29 |
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