Der Datenschutz ist kein technisch-organisatorischer Selbstzweck und auch keine bloße Compliance-Pflicht, die neben der DSGVO in zahlreichen weiteren spezialgesetzlichen Vorgaben festgeschrieben wird. Der Datenschutz ist kein „zahnloser Tiger“ und auch nicht abgekoppelt von den verfassungs- und bürgerrechtlichen Prinzipien, denen er zugrunde liegt. Der Datenschutz ist ein Instrument, um digitale, höchstpersönliche Rechte in einem Zeitalter allgegenwärtiger Vernetzung adäquat zu regulieren und der Datenschutz schafft formalisierte Prozesse, um Unternehmen einerseits anzuleiten, datenschutzkonform zu agieren und andererseits den Bürger:innen als betroffenen Personen die Möglichkeit zu geben, Risiken von sie betreffenden Datenverarbeitungen einzuschätzen und sie vor übermäßigen Beeinträchtigungen ihrer digitalen Persönlichkeitssphäre zu schützen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-25 |
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