Ich gebe zu, ein wenig schlechter als sonst geschlafen hatte ich in der Nacht vor dem 2. Dezember. Für diesen Tag waren die Schlussanträge des zuständigen Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, Jean Richard de la Tour, in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Facebook Ireland (C-319/20 – Appzentrum) angekündet. Spoiler: Diese wichtige Etappe stimmt – je nach Blickwinkel ausgesprochen hoffnungsfroh (für Verbraucherverbände) oder wirkt ernüchternd (für die Beklagte). Aber der Reihe nach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2021-12-30 |
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