Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist umstritten, inwieweit die Übermittlung von Beschäftigtendaten im Konzern den gesetzlichen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz unterfällt. Diskutiert wird dies vor allem unter der Überschrift, ob die DSGVO ein sog. „Konzernprivileg“ enthält. Der nachfolgende Beitrag zeigt, dass sich aus der DSGVO ein konsistenter Beschäftigtendatenschutz im Konzern ergibt, welcher sowohl die Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer Daten als auch diejenigen der Konzernverantwortlichen an einer unternehmensübergreifenden Weitergabe von Beschäftigtendaten angemessen berücksichtigt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-26 |
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