Der EuGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung erneut zum Thema Schadensersatz geäußert. Er entschied, dass ein rein hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Verwendung von Daten keinen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO rechtfertige. Der EuGH schafft mit seiner Entscheidung damit weitere Klarheit darüber, welche Anforderungen an das Vorliegen eines Schadens gestellt werden müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.03.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-26 |
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