Mit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor knapp sieben Jahren wuchs die Hoffnung auf eine neue Ära. Eine Ära, in der die Aufsichtsbehörden konsequent gegen nationale und internationale Akteure jeder Größenordnung vorgehen, die es mit dem Datenschutz nicht so genau nehmen. Aus Sicht Vieler ist der Status quo hinter den Erwartungen zurückgeblieben. In der Theorie haben die Aufsichtsbehörden zwar umfangreiche Befugnisse an der Hand, um die Einhaltung der DSGVO durchzusetzen. Warum die Ausstattung mit Befugnissen allein jedoch nicht reicht und welche rechtlichen und tatsächlichen Hürden eine effektive DSGVO-Durchsetzung erschweren, zeigt dieser Beitrag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-28 |
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