Auf der Grundlage von Art. 82 DSGVO sollte für datenschutzrechtliche Verstöße ein EU-weit einheitlicher, eigenständiger zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch etabliert werden, der auch den Ersatz immaterieller Schäden umfasst. Er steht neben vertraglichen, deliktischen oder sonstigen Ansprüchen nach deutschem Recht. Welche Meinungen zu den konkreten Anforderungen des immateriellen Schadens zurzeit in den gängigen DSGVO-Kommentaren vertreten werden, stellt dieser Beitrag vor.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-04 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: