Der Kundenbestand ist häufig der größte immaterielle Wert eines Unternehmens. Durch einen individuellen Vertrieb können bereits bestehende Kundenbeziehungen weiter ausgebaut, die Kunden langfristig gebunden und mit ihnen neue Verträge geschlossen werden. Hierfür benötigen die im Vertrieb tätigen Personen Zugriff auf die relevanten Kundendaten. Mit der Zugriffsmöglichkeit wird jedoch auch ein erhebliches Risiko geschaffen. In Zeiten von USB-Sticks, externen Festplatten, Cloud-Diensten und „Bring your own device“ (BYOD) erleben Datendiebstahl und Geheimnisverrat eine Hochkonjunktur. Wenn ein Beschäftigter oder Handelsvertreter zu einem anderen Unternehmen wechselt, kann aufgrund der leicht möglichen Datenmitnahme – sei es digital oder in Papierform – der gesamte Kundenbestand oder ein Teil davon gefährdet sein. Der Artikel erläutert, wie sich betroffene Unternehmen bei Datendiebstahl und Geheimnisverrat im Wettbewerb wehren können und welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen in einem solchen Fall zu berücksichtigen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.02.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: