Datenschutz muss endlich verfassungs- und verhältnismäßig werden. Das Totalverbot mit Erlaubnisvorbehalt in § 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist in Bezug auf die Datenverarbeitung ein juristischer Irrweg hinein in die Unfreiheit. Deine Daten gehören Dir keineswegs! Die Daten „gehören“ dem, der sie hat. Das ist rein faktisch so. Denn Daten sind keine Sachen und keine Rechte; sie können daher – so will es die Systematik des Zivilrechts – nicht Gegenstand von Eigentum und Besitz sein. Daten sind Informationen, also Einzelangaben über personenbezogene Verhaltensweisen und Verhältnisse. Sie bedürfen, um überhaupt wahrgenommen und gefasst zu werden, einer Verkörperung, einer Verschriftung (das vergisst das BDSG). Nur so können sie verlässlich, d. h. gemäß dem Inhalt, den ihr Urheber gemeint und gewollt hat, ausgelesen, weitergeleitet, verstanden und mit anderen Informationen kombiniert, also erhoben, übermittelt und weiter verarbeitet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2013.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-28 |
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