Getreu dem Motto vieler großer Technologieunternehmen „frag nicht um Erlaubnis, bitte um Verzeihung“ schien auch OpenAI ihr Large-Language- Model (LLM) „ChatGPT“ Ende November 2022 auf den Markt gebracht zu haben. Nichtsdestotrotz war die Entscheidung der italienischen Datenschutzaufsichtsbehörde, die im aufsichtsrechtlichen Maßnahmenkatalog des Art. 85 DSGVO weit ausholte und gar eine vorübergehende Beschränkung anordnete, in ihrer Härte überraschend. Mittlerweile zwar wieder aufgehoben, gibt die Anordnung doch Anlass zu fragen, ob LLMs im Einklang mit der DSGVO entwickelt und eingesetzt werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-07 |
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