Pflichten zur Meldung von Datenpannen gemäß der DSGVO bestehen grundsätzlich für alle Organisationen. Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle betreffen dagegen ausgewählte Zielgruppen, die sowohl im BSI-Gesetz, in der konkretisierenden BSI-KritisV als auch in einer Reihe weiterer Vorschriften definiert werden und inzwischen weit über die ursprünglichen Adressaten, die Betreiber Kritischer Infrastrukturen, hinaus reichen. Dadurch werden die Meldepflichten zunehmend intransparent. Der Beitrag berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung z. B. zum Entfallen der Erheblichkeitsschwelle in der Risikobewertung nach der DSGVO sowie die neue Rechtslage zur Meldung von Sicherheitsvorfällen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-10 |
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