Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Kartellbehörde eines Mitgliedstaats kann in ihrem Zuständigkeitsbereich selbständig gegen rechtswidrige Datenschutzpraktiken marktmächtiger Plattformen vorgehen. Sie muss sich dabei aber loyal mit der zuständigen Datenschutzbehörde abstimmen. Daneben gab das Gericht mit seiner Grundsatzentscheidung in Sachen Meta gegen Deutsches Bundeskartellamt verbraucherfreundliche Antworten auf umstrittene DSGVO-Grundsatzfragen. Mit möglicherweise tiefgreifenden Auswirkungen auf werbefinanzierte datengetriebene Geschäftsmodelle.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-31 |
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