Das hessische Verfassungsschutzgesetz (HVSG) ist in Teilen verfassungswidrig, das entschied das BVerfG mit Beschluss vom 17.07.2024 (Az. 1 BvR 2133/22). Erst im Sommer 2023 wurde das HVSG als Reaktion auf das zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz ergangene Urteil des BVerfG (Urt. v. 26.04.2022, Az. 1 BvR 1619/17) geändert. Mit dem Urteil aus 2022 setzte das BVerfG Maßstäbe für alle weiteren in der Bundesrepublik geltenden Verfassungsschutzgesetze. Diese Entscheidung betonte, dass die Maßnahmen der Datenerhebung und -verarbeitung, die durch Verfassungsschutzbehörden vorgenommen werden, klaren, verhältnismäßigen und transparenten Grenzen unterliegen müssen, um dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht zu werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.06.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-10-31 |
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