Das Urteil des EuGH vom 14.12.2023 – C-340/21 und das Urteil des OLG Stuttgart vom 22.11.2023 – 4 U 20/23 geben dem OLG Hamm keine Veranlassung zur Aufgabe seiner Rechtsauffassung, nach der ein empfundener Kontrollverlust infolge einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung die Annahme eines immateriellen Schadens im Rahmen des Art. 82 DSGVO nicht trägt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.02.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-01 |
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