Mit Urteil vom 23. Mai 2025 (Az. 15 UKI. 2/25) hat das Oberlandesgericht Köln einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die geplante Verarbeitung öffentlicher Nutzerdaten durch den Meta-Konzern zurückgewiesen. Die Entscheidung stärk damit Metas Vorhaben, ab dem 27. Mai 2025 Inhalte volljähriger Nutzer aus Facebook, Instagram und WhatsApp zur Weiterentwicklung der generativen KI Meta AI heranzuziehen soweit diese öffentlich einsehbar sind oder von den Nutzern als öffentlich markiert wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.04.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-30 |
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