Artikel 15 DSGVO gewährt Betroffenen das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Dabei dürfen sämtliche Details des Datenbestands und der Datenverarbeitung erfragt werden. Gerade bei ehemaligen Arbeitnehmenden können umfangreiche Datenbestände vorliegen. Die Bearbeitung eines solchen Auskunftsersuchens kann für die aktiven Mitarbeitenden einen erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand bedeuten. Wann ist ein Auskunftsersuchen unverhältnismäßig? Wann sogar unrechtmäßig? Was darf Artikel 15 DSGVO?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-03 |
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