Schutzwürdigkeit in der Datenwirtschaft ist keine reine Altersfrage. Die Komplexität der Datenpraxen überschreitet regelmäßig nicht nur die kognitiven Fähigkeiten von Kindern, sondern ebenso die von Erwachsen. Bedarf es einer Neukonzeption der Schutzwürdigkeit im Digitalrecht, die sich von statischen Altersgrenzen löst und auch Erwachsene als potentiell vulnerabel begreift? Falls ja, könnten die Instrumente, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen entwickelt worden sind, auch für den Schutz von Erwachsenen geeignet sein. Dieser Beitrag erkundet diese Überlegung anhand von vier Prinzipien aus dem Kinderrecht und diskutiert, ob diese auch im Digitalrecht zweckdienlich sein könnten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-27 |
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