Wird die von den Beschäftigten erbrachte Arbeitszeit und die Einhaltung der vorgeschriebenen Pausen kontrolliert, so kann dies sowohl im Interesse des Arbeitgebers als auch dem der Beschäftigten liegen. Es geht zum einen um die Erfüllung der geschuldeten Arbeitspflicht und zum anderen um die Einhaltung von zu Gunsten der Beschäftigten bestehenden Schutzregelungen. Der Kontrolle der Einhaltung dieser Schutzregeln dienen u. a. die Dokumentationspflichten des § 16 Abs. 2 ArbZG. Die Regelungen des ArbZG entsprechen jedoch nicht mehr dem Europäischen Recht und bedürfen der Anpassung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-04-27 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
