• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Leseproben
    • Autorenhinweise
    • Jahresinhaltsverzeichnisse
    • Mediadaten
  • Inhalt
  • Archiv
  • Blog
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2018"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Titel (2)
Alle Filter entfernen

Arbeitshilfen

Hier finden Sie aktuelle Arbeitshilfen zur Umsetzung der DS-GVO-Vorgaben.

Suchergebnisse

67 Treffer, Seite 5 von 7, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 6/2018

    Datenportabilität – Teil 1

    Anwendungsbereich des Rechts auf Datenübertragbarkeit
    Peter Krause
    …Peter Krause (LL. M.) studierte an der Technischen Universität Dresden und der University of Exeter (UK). Tätig als GDPR ­Consultant bei Accenture… …seine Daten“. Sie ist deshalb als Teil einer weiterentwickelten informationellen Selbstbestimmung zu betrachten. 7 Neben dem Schutz personenbezogener… …sind als eher unkritisch einzuschätzen. 11 a) Personenbezogene Daten Das Recht auf Datenübertragbarkeit kann nur geltend gemacht werden hinsichtlich… …Chats oder E-Mails, die sowohl den Sender als auch den Empfänger betreffen, gegeben. Man spricht insofern von sog. „auch die betroffene Person betreffende… …von „observed data“. 30 Gemäß der engen Auslegung sollen allein „aktive und wissentliche“ Handlungen des Betroffenen zur Qualifikation als… …„bereitgestellte Daten“ führen. 31 Nach dieser Variante ist das Erheben von „observed data“ nicht als Bereitstellen durch den Betroffenen einzuschätzen, da dieser… …nicht aktiv und wissentlich zur Bereitstellung beiträgt. 32 Als Mindestanforderung wird zum Teil das „aktive Einräumen eines Zugriffs“ genannt. 33 Andere… …Meinungen sehen die aktive und willentliche Übergabe als Mindestanforderung. Auch ein aktives Einräumen des Zugriffs sei demnach nicht ausreichend. 34 Leider… …ein Formular bei einem neuen Anbieter nicht als unzumutbar aufgrund zu hoher Komplexität oder zu hohem Aufwand angesehen werden kann. Ebenso könnten… …Inhaltsdaten sind Informationen zu verstehen, die den Kern des Service ausmachen und zentraler Bestandteil der Leistungserbringung sind. 45 Diese können als…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 3/2018

    Zukünftige Erlaubnistatbestände der Verarbeitung von Beschäftigtendaten

    Ein Überblick
    Johannes Klausch, Jan Felix Grabenschröer
    …Einzelmaßnahmen) und § 102 BetrVG (Mitbestimmung bei Kündigungen) zu nennen. 16 Sowohl für Arbeitgeber als auch für Interessenvertretungen hat der deutsche… …Beschäftigtendaten eröffnet ist, ohne dass diese „in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen“ (auch als „nicht-dateimäßige“… …. 4 Nr. 2 DSGVO als gegeben ansieht. 2. § 26 Abs. 3 BDSG-neu Die Verarbeitung von besonders sensiblen Daten, sog. besonderen Kategorien… …kommen gemäß Art. 88 Abs. 1 DGSVO, § 26 Abs. 4 BDSG-neu als Erlaubnistatbestand zur Datenverarbeitung von Beschäftigtendaten in Betracht. Das BDSG-alt… …sieht diese aktuell noch in § 4 Abs. 1 als Erlaubnistatbestand vor („andere Rechts­vorschrift“). 39 Art. 88 Abs. 1 DSGVO regelt nunmehr, dass die… …als auch „die Umstände, unter denen die Einwilligung erteilt worden ist“, zu berücksichtigen sind. 61 Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu richten… …Nach dem – kompliziert formulierten – ErwG. 43 S. 2 DSGVO gilt die Einwilligung „nicht als freiwillig erteilt, (…) wenn die Erfüllung eines Vertrags (…)… …von der Einwilligung abhängig ist, obwohl diese Einwilligung für die Erfüllung nicht erforderlich ist”. Die Einwilligung scheidet als… …Datenverarbeitungen im Beschäftigtenverhältnis die Einwilligung als Erlaubnistatbestand ausscheidet. 69 In jedem Fall empfiehlt es sich, als Arbeitgeber zu… …dokumentieren, warum von einer Freiwilligkeit ausgegangen wird. 70 Soweit sich ein Arbeitgeber auf die Einwilligung als Erlaubnistatbestand stützen möchte, ist…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2018

    Inhalt / Impressum

    …Veranstaltungshinweis: CPDP 2018 in Brüssel PinG-Panel zur ePrivacy-Verordnung, Digitale Inhalte-Richtlinie und DSGVO ___________ 1 Dr. Sebastian J. Golla Mehr als die… …für die Abfassung von Beiträgen stehen Ihnen auch als PDF zur Verfügung unter: www.ESV.info/zeitschriften.html. Das Manuskript erbitten wir per E-Mail… …Annahme, dass solche Namen im Sinne der Markenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 4/2018

    Inhalt / Impressum

    …______________________________________ 158 PRIVACY TOPICS PRIVACY NEWS PRIVACY COMPLIANCE Eva Skobel Alle Daten kommen mit – Datenportabilität als Mittel zur Bekämpfung der ­… …http://www.esv.info/z/PinG/zeitschriften.html bereitsteht oder auf Wunsch zugesandt wird. Manuskripte: Hinweise für die Abfassung von Beiträgen stehen Ihnen auch als PDF zur Verfügung unter… …berechtigt auch ohne Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Markenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 5/2018

    Inhalt / Impressum

    …für die Abfassung von Beiträgen stehen Ihnen auch als PDF zur Verfügung unter: www.ESV.info/zeitschriften.html. Das Manuskript erbitten wir per E-Mail… …Annahme, dass solche Namen im Sinne der Markenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden… …. http://agb.ESV.info/ Zitierweise: PinG Jahr, Seite ISSN: 2197-1862 Satz: multitext, Berlin Druck: Ludwig Austermeier, Offsetdruck, Berlin Auch als Von der Vorbereitung…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2018

    Der Mensch an der Schnittstelle zur Technik

    Praxishilfe in der Umsetzung von Datensicherheit durch den IT-Security Navigator
    Dr. Dennis-Kenji Kipker, Andreas Harner, Sven Müller
    …Regelsetzung in der IT-Sicherheit Interdisziplinär betrachtet können die Ergebnisse einer Regelsetzung sowohl Gesetze als auch technische Vorgaben wie zum… …die Verständlichkeit für den Anwender als Adressaten einer Vorschrift. Dies muss für Rechtsvorschriften insbesondere für solche ­Arbeitsbereiche gelten… …existieren und bei denen deshalb der Bezug zu IT-Sicherheit und im weitesten Sinne Datenschutz nicht explizit benannt wird, von denen als Bestandteil einer… …Technik“ im Sinne des IT-SiG Durch das IT-Sicherheitsgesetz wurde mit § 8a BSIG als wesentliche Verpflichtung für den Betreiber einer Kritischen… …unbestimmten Rechtsbegriff als Schnittstelle zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen zu verwenden. Ein weiterer Grund für die Nutzung der unbestimmten… …anpassen als die Schaffung eines neuen Gesetzes möglich ist, sollten sich die technologischen Rahmenbedingungen wieder einmal geändert haben. Obgleich der… …Probleme bereiten: Erstens dann, wenn durch sie auf Sachverhalte Bezug genommen wird, die deutlich außerhalb des Rechts als wissenschaftlicher Disziplin… …, 810, 814. 86 PinG 02.18 Kipker / Harner / Müller Der Mensch an der Schnittstelle zur Technik Bereich der Cybersecurity zuzuordnen sind. Als… …nicht gerecht wird. Als Beispiel seien hier die beiden Bereiche Informationssicherheit und Funktionale Sicherheit genannt. Als Informationssicherheit… …Managementprozesse überprüfen und bewerten lassen. III. Der IT-Security NAVIGATOR als Lösungsmodell praxisnaher Gesetzeskonkretisierung für KMUs in den Bereichen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2018

    Neuregelung von § 203 StGB

    Endlich Rechtssicherheit für Outsourcing bei Berufsgeheimnisträgern?
    Dr. Michael Kraus
    …Unternehmen diese Leistungen effizienter und qualitativ hochwertiger erbringen können. Sie verfügen insoweit über deutlich mehr ­Erfahrung und Know-how als die… …werden können. Nach der Gesetzesbegründung 20 bezieht sich die Ermöglichung des Outsourcings, sowohl strafrechtlich als auch berufsrechtlich, auf folgende… …jedenfalls dem Wortlaut nach – sowohl Leistungen im Bereich Infrastructure as a Service als auch im Bereich Software as a Service erfasst, sodass viel für eine… …­generelle Auslagerung einer Tätigkeit immer als Summe der Auslagerung einzelner Tätigkeiten angesehen werden. Zudem würden Berufsgeheimnisträger, die eine… …insoweit bei einer Strafbarkeit. Der Berufsgeheimnisträger darf also nicht mehr an Geheimnissen preisgeben, als notwendig ist, damit er die Tätigkeit der… …­weitere mitwirkende Personen als Unterauftragnehmer einsetzen. Auch sie müssen den Unterauftragnehmer zur Vertraulichkeit verpflichten. 24 Verneinend… …als noch der Referentenentwurf sieht § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB eine Strafbarkeit nur bei unterlassener Vertraulichkeitsverpflichtung der mitwirkenden… …Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und –– eine Vereinbarung hinsichtlich der Zulässigkeit oder des Verbots des… …professioneller aufbewahrt sein als in den ­internen IT-Systemen der Berufsgeheimnisträger. Denn diese ­werden nicht selten von fachlich nicht ausreichend… …. Diese Schritte wären zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit hiesiger Kanzleien sicher förderlich. Als Stolperstein für etwaige Outsourcingvorhaben…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 1/2018

    Aus Sicht der Stiftung Datenschutz – Die Einwilligung, immer noch Zukunftsmodell?

    Frederick Richter
    …. Direkter kann sich eine persönliche datenbezogene Autonomie nicht manifestieren, als in der konkreten Bestätigung des Willens des Datensubjekts. Keine… …Nutzer noch mehr Einwilligungsanfragen niederprasseln als nach bisherigem Recht, dann regt das zur Frage an: Ginge es auch anders? Es ginge jedenfalls wohl… …. Bezahlvarianten als Lösung? Der Verbraucherschaft müsste vor allem klar und ehrlich die grundsätzliche Wahl aufgezeigt werden, die sie hat. Denn kein Angebot, kein…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 6/2018

    Aus Sicht der Stiftung Datenschutz: CDR – More Than Just a Hype?

    Frederick Richter
    …Verantwortung ist das Konzept der Corporate Responsibility (CR). Die CR begegnet uns bislang meist in Form der Corporate Social Responsibility (CSR), als eine… …Unternehmen, die bereits das zwingende Datenschutzrecht teils als Zumutung empfinden, sich noch überobligatorisch zu engagieren und die Ziele einer CDR aktiv zu… …werden als bloße Compliance. Wer hat Kapazitäten? Die Zahl der Unternehmen, die CDR-Ziele und den Nachweis einer ethisch einwandfreien digitalen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Zeitschriftenartikel aus "PinG Privacy in Germany" Ausgabe 2/2018

    Editorial

    Niko Härting
    …Datenschutzrechtler den Arzt primär nur noch als Verarbeiter von Gesundheitsdaten sehen, vergessen sie, dass man die Welt nicht nur durch die datenschutzrechtliche…
◄ zurück 3 4 5 6 7 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Datenschutzdigital        Erich Schmidt Verlag        ConsultingBay

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück