Ein Jahr nach Vorlage des Entwurfs zur ePrivacy-Verordnung diskutierten bei unserem DatenTag im Januar die Protagonisten leidenschaftlich zu den Aussichten dieses ambitionierten rechtspolitischen Vorhabens. Schon zuvor hatte sich uns ganz grundsätzlich die Frage gestellt, welche Auswirkungen die neuerliche Verordnung wohl auf die Zukunft des Instruments der Einwilligung haben würde. Denn ePrivacy setzt voll auf die Einwilligung. Angesichts der bekannten Defizite der Einwilligungspraxis ist das nicht gänzlich einleuchtend. Während die Datenschutz- Grundverordnung manche schon glauben ließ, die Einwilligung könnte neben anderen Rechtfertigungsgründen bei der Datenverarbeitung an Bedeutung verlieren, scheint nun ein neuer Blick angebracht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-08 |
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