In vielfältige kommerzielle Kontexte dringen durch digitale Technologie unterstützte Systeme zur Emotionserkennung („Affective Computing“) ein. Kommerzielle Anwendungen von Affective Computing haben das Potential, Dienstleistungen und Produkte so zu ergänzen, dass dies den Produktnutzen erheblich erhöhen kann, etwa durch bedarfsgerechtere Werbung. Ebenfalls kann Affective Computing erhebliche Gefährdungslagen für das Individuum und die Gemeinschaft, in der es sich verwirklicht, erzeugen. Dieser Beitrag verortet Affective Computing zunächst im Kontext philosophischer und digitalethischer Grundfragen. Auf dieser Grundlage diskutiert der Beitrag datenschutz-, datenwirtschaftsrechtliche und kollisionsrechtliche Herausforderungen gemäß DSGVO, KI-VO, DA und DGA. Er greift dabei auf das Beispiel eines Affective Computing nutzenden Selbstbedienungsmarktes zurück.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2025.01.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-03 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
