Der Schutz besonders sensibler Daten stellt ein Kernanliegen der DSGVO dar. Der Ausgestaltung dieses Schutzes dient insbesondere Art. 9 Abs. 1 DSGVO, der die Verarbeitung bestimmter, gesetzlich festgelegter Datenkategorien grundsätzlich untersagt. Die Vorschrift wirft infolge ihrer interpretationsbedürftigen Reichweite erhebliche Probleme bei der Rechtsanwendung auf, die sich in einer wachsenden Zahl von Vorlagefragen zum EuGH widerspiegeln. Der folgende Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Anwendungsbereich des Art. 9 Abs. 1 DSGVO und zeigt auf, welche Folgefragen sich aus der Auslegung durch den Gerichtshof ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-10 |
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