Zu den vielleicht am stärksten ignorierten Vorschriften des Digitalrechts zählen die Bestimmungen zur Altersverifikation. Verschiedene Rechtsakte enthalten die mal mehr und mal weniger deutliche Verpflichtung für Anbieter von Internetdiensten, sich über die Altersstufe ihrer jeweiligen Nutzenden zu vergewissern. In der Realität findet dies bislang selten statt. Auch umfangreiche Aktivitäten im Bereich des Jugendmedienschutzes können die freie Zugänglichkeit jugendgefährdender Angebote im Internet in der Praxis nicht verhindern. Doch nun ist neue Bewegung im Spiel. Zum einen bringen die Anforderungen des DSA neuen Handlungsbedarf mit sich. Zum anderen zeigen aktuelle Entscheidungen von Datenschutzbehörden zu ChatGPT und zu TikTok ein Tätigwerden in diesem Bereich. Nicht zuletzt treten zahlreiche neue Altersverifikationsdienste und -methoden auf den Markt, darunter auch eingriffsintensive Techniken wie biometrische Gesichtsanalysen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2024.04.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-27 |
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