Art. 22 DSGVO hat einen weiten Anwendungsbereich und gewährt Betroffenen signifikante Rechte. In der Praxis spielt die Norm kaum eine Rolle, jedoch birgt sie Risiken, deren Eindämmung nur schwer oder sogar unmöglich ist. Dieser Beitrag setzt sich mit den (verfassungsrechtlichen) Problemen und Potentialen von Art. 22 DSGVO auseinander und zeigt auf, in welche Richtung sich die Regulierung von automatischen Einzelfallentscheidungen entwickeln könnte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2020.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-27 |
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