Kann ich als Vertreter einer Organisation, die den Datenschutz im Namen trägt, an ein wichtigeres Grundrecht als den Datenschutz denken? Nun, ich kann jedenfalls sehr gut an genauso wichtige Grundrechte denken. Denn auch der Datenschutz ist natürlich kein „Supergrundrecht“, um eine Wortschöpfung eines ehemaligen Bundesinnenministers abzuwandeln. Daher geht es in meiner Kolumne dieser PinG-Ausgabe ausnahmsweise einmal nur um die Einschränkung des Datenschutzes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-11 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.