Kann ich als Vertreter einer Organisation, die den Datenschutz im Namen trägt, an ein wichtigeres Grundrecht als den Datenschutz denken? Nun, ich kann jedenfalls sehr gut an genauso wichtige Grundrechte denken. Denn auch der Datenschutz ist natürlich kein „Supergrundrecht“, um eine Wortschöpfung eines ehemaligen Bundesinnenministers abzuwandeln. Daher geht es in meiner Kolumne dieser PinG-Ausgabe ausnahmsweise einmal nur um die Einschränkung des Datenschutzes.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.03.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-11 |
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