„Zentrale Datenstelle“, „Verknüpfung von Datensätzen“, „bundesweite Zusammenführung von Daten“ – das sind Begrifflichkeiten, die Datenschützer aufhorchen lassen. Nur geht es hier einmal nicht um Belange der inneren Sicherheit, sondern um Belange der körperlichen Integrität: Auf Bundesebene wird ein elektronisches Register errichtet, in das personenbezogene Daten von Organspendern und Organempfängern aus allen Bundesländern aufgenommen werden sollen. In der Vergangenheit waren als Folge intransparenter Prozesse bestimmte Patienten bevorzugt – jedoch ungerechtfertigt – mit Spenderorganen versorgt worden. Das laufende Gesetzgebungsverfahren soll Schutzlücken schließen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-28 |
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